Blitzer auf der L180 bei Gemeinde Stedden, Höhe Abschnitt 60, Station 1680 Richtung Winsen/Aller

Aktualisiert am 27.08.2026, 12:01

Am Standort auf der L180 bei Gemeinde Stedden, Höhe Abschnitt 60, Station 1680 in Fahrtrichtung Winsen/Aller wird außerorts die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit kontrolliert. Wurden Sie hier geblitzt, können Sie Ihre Messung kostenlos und unverbindlich prüfen lassen.

Standort und Messdaten

L180
StandortGemeinde Stedden, Höhe Abschnitt 60, Station 1680
FahrtrichtungWinsen/Aller
Bekanntes Tempolimit70 km/h
LageAußerorts · außerhalb geschlossener Ortschaften
BlitzertypBlitzeranhänger
MessgerätPoliScan FM1
BundeslandNiedersachsen
BußgeldstelleLandkreis Celle

Welche Strafe droht nach einer Messung auf der L180 bei Gemeinde Stedden, Höhe Abschnitt 60, Station 1680 ?

Am Blitzerstandort auf der L180 bei Gemeinde Stedden, Höhe Abschnitt 60, Station 1680 in Fahrtrichtung Winsen/Aller gilt nach den vorliegenden Standortdaten ein Tempolimit von 70 km/h. Maßgeblich bleibt immer die konkrete Beschilderung zum Zeitpunkt der Messung. Baustellen, elektronische Verkehrszeichen und wetterabhängige Beschränkungen können das zulässige Tempo vorübergehend verändern.

Die Höhe der Sanktion richtet sich nach der Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Je nach Überschreitung können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen.

Diese Messstelle ist in den Standortdaten als Außerorts eingeordnet. Damit gelten für einen PKW die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Bußgeldkatalog Außerorts 2026: PKW
Zu schnell außerortsKm/h Bußgeld PunkteP FahrverbotFV Einspruch
bis 10 km/h 20 € - - eher nicht
11 - 15 km/h 40 € - - eher nicht
16 - 20 km/h 60 € - - Kostenlos prüfenPrüfen
21 - 25 km/h 100 € 1 - Kostenlos prüfenPrüfen
26 - 30 km/h 150 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfenPrüfen
31 - 40 km/h 200 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfenPrüfen
41 - 50 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfenPrüfen
51 - 60 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfenPrüfen
61 - 70 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfenPrüfen
Über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfenPrüfen

* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann insbesondere nach der Wiederholungstäterregel drohen, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer Entscheidung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird. P = Punkte, FV = Fahrverbot.

Die Werte gelten für PKW und Motorräder außerorts. Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle kommen bei einem Bußgeldbescheid regelmäßig hinzu.

Wie wird am Blitzer auf der L180 bei Gemeinde Stedden, Höhe Abschnitt 60, Station 1680 in Fahrtrichtung Winsen/Aller gemessen?

Am Standort auf der L180 bei Gemeinde Stedden, Höhe Abschnitt 60, Station 1680 in Fahrtrichtung Winsen/Aller wird mit dem Messgerät PoliScan FM1 geblitzt. Die Messstelle wird als Blitzeranhänger geführt.

Der PoliScan FM1 arbeitet mit laserbasierter LIDAR-Technik und wird häufig in einem Messanhänger oder als mobile Anlage eingesetzt. Für die Bewertung sind die konkrete Einsatzform, die Aufstellung und die Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug maßgeblich.

Ob die konkrete Messung verwertbar ist, lässt sich nicht allein anhand des Gerätetyps beurteilen. Entscheidend sind die tatsächliche Durchführung am Tattag und die dazugehörigen Messunterlagen.

  • Eichung und Gerätestatus des PoliScan FM1 am Tattag
  • Aufstellung und Bedienung des Messgeräts
  • Eindeutige Zuordnung der Messung zum richtigen Fahrzeug
  • Qualität und Verwertbarkeit des Blitzerfotos
  • Übereinstimmung von Tatort und Fahrtrichtung
  • Beschilderung des hinterlegten Tempolimits von 70 km/h
  • Auswerterahmen und Fahrzeugzuordnung beim PoliScan FM1

Welche Bußgeldstelle ist für den Blitzer auf der L180 bei Gemeinde Stedden, Höhe Abschnitt 60, Station 1680 in Fahrtrichtung Winsen/Aller zuständig?

Die Behörde Landkreis Celle bearbeitet Verkehrsverstöße an der Messstelle auf der L180 bei Gemeinde Stedden, Höhe Abschnitt 60, Station 1680 in Fahrtrichtung Winsen/Aller. Denn die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Messung und nicht nach dem Wohnort der betroffenen Person.

Je nach Stand des Verfahrens kann die Verkehrsbehörde Landkreis Celle zunächst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen versenden. Wird der Tatvorwurf anschließend aufrechterhalten, folgt gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid mit Angaben zu Bußgeld, Punkten und einem möglichen Fahrverbot.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für die Berechnung der Frist ist der tatsächliche Zustellungstag entscheidend. Vor einer inhaltlichen Äußerung können Tatvorwurf, Messunterlagen und Zuständigkeit geprüft werden.

Häufige Fragen zum Blitzer auf der L180

Nein. Der Standort ist als Blitzeranhänger erfasst. Das Gerät kann umgesetzt werden und muss daher nicht dauerhaft an dieser Stelle stehen.

In den Standortdaten sind 70 km/h hinterlegt. Verbindlich ist jedoch immer die Beschilderung zum konkreten Tatzeitpunkt. Insbesondere Baustellen und elektronische Verkehrszeichen können das Tempolimit verändern.

Der Standort ist in den vorliegenden Daten als Außerorts eingeordnet, also außerhalb geschlossener Ortschaften. Danach richtet sich die auf dieser Seite angezeigte Sanktionstabelle. Maßgeblich sind im Einzelfall Tatort und Beschilderung zum Tatzeitpunkt.

Bei Messwerten unter 100 km/h werden regelmäßig 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h regelmäßig 3 Prozent. Der im Schreiben vorgeworfene Geschwindigkeitswert ist normalerweise bereits der Wert nach Toleranzabzug.

Ja. Sie können Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid über den Blitzer-Check übermitteln. Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung zu den nächsten Schritten.

Weitere bekannte Messstellen auf der L180 und weiteren Land- und Kreisstraßen finden Sie in unserem Blitzer-Verzeichnis.

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