Rotlichtverstoß

Aktualisiert am 16.09.2026, 09:34

Hier finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für einen Rotlichtverstoß mit einer Rotzeit von unter und über 1 Sekunde für PKW, Motorrad und LKW. Außerdem erfahren Sie, wann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein kann.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch
Rotlichtverstoß bis einschließlich 1 Sekunde
Haltelinienverstoß 10 € - - Kostenlos prüfenPrüfen
Rote Ampel überfahren 90 € 1 - Kostenlos prüfenPrüfen
... mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfenPrüfen
... mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfenPrüfen
Rotlichtverstoß über 1 Sekunde (qualifiziert)
Rote Ampel überfahren 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfenPrüfen
... mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfenPrüfen
... mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfenPrüfen

Für LKW gelten grundsätzlich dieselben Bußgelder und Sanktionen. Zu den genannten Bußgeldern kommen in der Regel noch Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle von ca. 28,50 € hinzu.

Rotlichtverstoß nach Dauer der Rotphase

Die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid angegebene Rotzeit ist besonders wichtig. Bis einschließlich 1,0 Sekunden liegt im Grundfall ein einfacher Rotlichtverstoß vor; ab mehr als einer Sekunde gelten die strengeren Regelsanktionen des qualifizierten Rotlichtverstoßes. Wählen Sie die festgestellte Rotzeit:

Bis einschließlich 1 Sekunde

Wichtig bei 1,0 und 1,1 Sekunden: Der Bußgeldkatalog knüpft die strengere Grundsanktion daran, dass die Rotphase bereits länger als eine Sekunde andauerte. Genau 1,0 Sekunden liegen daher noch unter dieser Schwelle; 1,1 Sekunden bereits darüber.

Rotlichtverstoß in der Probezeit

Für Fahranfänger gilt ein Rotlichtverstoß als A-Verstoß – ein schwerwiegender Verstoß, der sofortige Konsequenzen für die Probezeit hat. Das System der A- und B-Verstöße dient dazu, Fahranfänger zu einer besonders sicheren Fahrweise zu erziehen.

  • Erster A-Verstoß: Probezeitverlängerung um 2 Jahre und ein behördliches Aufbauseminar (ASF) auf eigene Kosten.
  • Zweiter A-Verstoß: Empfehlung zur freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung und erneute Punkte in Flensburg.
  • Dritter A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis – der Führerschein wird eingezogen.

Messfehler bei Rotlichtblitzern

Moderne Ampelblitzer wie Poliscan Speed oder Traffistar S350 sind zwar wartungsärmer als Induktionsschleifen, können aber weiterhin Fehler bei Aufstellung, Eichung, Fotos oder Software aufweisen. Ein Überblick:

  • 56 % der Messungen fehlerhaft (VUT-Studie).
  • Abgelaufenes Eichdatum des Blitzers.
  • Messung außerhalb der Fotolinie oder ungenaue Rotzeit.
  • Fehlerhafte Ausrichtung oder Wartung der Geräte.
  • Unvollständige oder unscharfe Fotos als Beweismittel.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Rotlichtverstoß

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um rote Ampeln, Bußgelder und Ihre Möglichkeiten zum Einspruch.

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt im Grundfall vor, wenn die Ampel höchstens eine Sekunde Rot zeigte. War die Rotphase bereits länger als eine Sekunde, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Eine Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Sanktionen unabhängig von der Dauer der Rotphase zusätzlich erhöhen.

Die Sanktionen hängen vor allem von der Rotzeit und davon ab, ob jemand gefährdet oder ein Sachschaden verursacht wurde. Ein einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung kostet 90 Euro und bringt 1 Punkt. Bei einer Rotphase von mehr als einer Sekunde sind im Grundfall 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vorgesehen.

Im Gegensatz zu Geschwindigkeitsmessungen gibt es bei Rotlichtverstößen keinen allgemeinen festen Toleranzabzug von der Rotzeit. Entscheidend ist deshalb, ob die dokumentierte Rotzeit mit dem eingesetzten Messverfahren zuverlässig ermittelt wurde. Gerade nahe der Ein-Sekunden-Grenze können die Messunterlagen besonders wichtig sein.

Ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dies führt nicht nur zu den regulären Strafen, sondern auch zur automatischen Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre und zur Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars (ASF). Bei weiteren A-Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

In der Regel ja. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt die Kosten für einen Anwalt bei einem Rotlichtverstoß ab, sofern Sie eine solche Versicherung besitzen und der Vorfall nicht vorsätzlich war. Es ist ratsam, vor Beauftragung eines Anwalts Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, um eine Deckungszusage einzuholen. CleverLaw übernimmt dies auch gerne für Sie.

Ein Einspruch lohnt sich oft, da Bußgeldbescheide wegen Rotlichtverstößen häufig Fehler aufweisen – sei es bei der Messung, der Aktenführung oder formalen Aspekten. Insbesondere bei drohenden Fahrverboten oder wenn Sie noch in der Probezeit sind, ist ein Einspruch dringend zu empfehlen. Eine kostenlose Ersteinschätzung durch CleverLaw gibt Ihnen Klarheit über Ihre individuellen Erfolgschancen.

Quellen:

Zuletzt geprüft: September 2026