Blitzer auf der A29 bei Großenkneten, km 11,218 Richtung Oldenburg
Am Standort auf der A29 bei Großenkneten, km 11,218 in Fahrtrichtung Oldenburg wird die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit kontrolliert. Wurden Sie hier geblitzt, können Sie Ihre Messung kostenlos und unverbindlich prüfen lassen.
Standort und Messdaten
A29Auf der A29 bei Großenkneten, km 11,218 geblitzt worden?
Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid hoch. Wir prüfen gerne für Sie, ob die VKS 4.5-Messung, das Blitzerfoto und die Zuordnung zu Ihrem Fahrzeug fehlerhaft ist. Dabei berücksichtigen wir auch Fristen und Formfehler der Behörde Bußgeldstelle Landkreis Oldenburg.
Zum Blitzer-CheckWelche Strafe droht nach einer Messung auf der A29 bei Großenkneten, km 11,218 ?
Am Blitzerstandort auf der A29 bei Großenkneten, km 11,218 in Fahrtrichtung Oldenburg gilt nach den vorliegenden Standortdaten ein Tempolimit von 100 km/h. Maßgeblich bleibt immer die konkrete Beschilderung zum Zeitpunkt der Messung. Baustellen, elektronische Verkehrszeichen und wetterabhängige Beschränkungen können das zulässige Tempo vorübergehend verändern.
Die Höhe der Sanktion richtet sich nach der Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Je nach Überschreitung können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen.
| Bußgeldkatalog Außerorts 2026: PKW | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zu schnell außerortsKm/h | Bußgeld | PunkteP | FahrverbotFV | Einspruch |
| 0 - 10 | 20 € | - | - | eher nicht |
| 11 - 15 km/h | 40 € | - | - | eher nicht |
| 16 - 20 km/h | 60 € | - | - | Kostenlos prüfenPrüfen |
| 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | - | Kostenlos prüfenPrüfen |
| 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfenPrüfen |
| 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfenPrüfen |
| 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfenPrüfen |
| 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfenPrüfen |
| 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfenPrüfen |
| Über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfenPrüfen |
|
* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird. P = Punkte, FV = Fahrverbot. |
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Die Werte gelten für PKW und Motorräder außerorts. Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle kommen bei einem Bußgeldbescheid regelmäßig hinzu.
Wie wird am Blitzer auf der A29 bei Großenkneten, km 11,218 in Fahrtrichtung Oldenburg gemessen?
Am Standort auf der A29 bei Großenkneten, km 11,218 in Fahrtrichtung Oldenburg wird mit dem Messgerät VKS 4.5 geblitzt. Die Messstelle wird als Mobiler Blitzer geführt.
Das VKS erfasst den Verkehr videobasiert und wird vor allem für Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen eingesetzt. Maßgeblich sind die verwendete Messstrecke, die Auswertung der Videoaufzeichnung und die Zuordnung zum Fahrzeug.
Ob die konkrete Messung verwertbar ist, lässt sich nicht allein anhand des Gerätetyps beurteilen. Entscheidend sind die tatsächliche Durchführung am Tattag und die dazugehörigen Messunterlagen.
- Eichung und Gerätestatus des VKS 4.5 am Tattag
- Aufstellung und Bedienung des Messgeräts
- Eindeutige Zuordnung der Messung zum richtigen Fahrzeug
- Qualität und Verwertbarkeit des Blitzerfotos
- Übereinstimmung von Tatort und Fahrtrichtung
- Beschilderung des hinterlegten Tempolimits von 100 km/h
- Messstrecke und Auswertung der Videoaufzeichnung
Welche Bußgeldstelle ist für den Blitzer auf der A29 bei Großenkneten, km 11,218 in Fahrtrichtung Oldenburg zuständig?
Die Behörde Bußgeldstelle Landkreis Oldenburg bearbeitet Verkehrsverstöße an der Messstelle auf der A29 bei Großenkneten, km 11,218 in Fahrtrichtung Oldenburg. Denn die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Messung und nicht nach dem Wohnort der betroffenen Person.
Je nach Stand des Verfahrens kann die Verkehrsbehörde Bußgeldstelle Landkreis Oldenburg zunächst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen versenden. Wird der Tatvorwurf anschließend aufrechterhalten, folgt gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid mit Angaben zu Bußgeld, Punkten und einem möglichen Fahrverbot.
Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für die Berechnung der Frist ist der tatsächliche Zustellungstag entscheidend. Vor einer inhaltlichen Äußerung können Tatvorwurf, Messunterlagen und Zuständigkeit geprüft werden.
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