Abstandsmessung

Abstandsmessung auf der A81 bei Horb-Ahldorf, km 630,8 Richtung S-Singen

Aktualisiert am 26.03.2026, 10:35

Am Standort auf der A81 bei Horb-Ahldorf, km 630,8 in Fahrtrichtung S-Singen wird der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kontrolliert. Nach den vorliegenden Standortdaten kommt dabei das Messsystem VKS 4.5 zum Einsatz. Wurde Ihnen an dieser Stelle ein Abstandsverstoß vorgeworfen, können Sie die Messung kostenlos und unverbindlich prüfen lassen.

Standort und Messdaten

A81
StandortHorb-Ahldorf, km 630,8
FahrtrichtungS-Singen
MessartAbstandsmessung
MessgerätVKS 4.5
BundeslandBaden-Württemberg
BußgeldstelleRegierungspräsidium Karlsruhe - Zentrale Bußgeldstelle

Welche Strafe droht bei einem Abstandsverstoß?

Bei Abstandsmessungen hängt die Sanktion vor allem von der gefahrenen Geschwindigkeit und davon ab, wie stark der erforderliche Abstand unterschritten wurde. Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für PKW nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.

Bei Geschwindigkeiten bis 80 km/h beträgt der Regelsatz für einen nicht eingehaltenen erforderlichen Abstand grundsätzlich 25 €. Bei mehr als 80 km/h und einem Abstand von mindestens einem Viertel des Tachowertes sind regelmäßig 35 € vorgesehen. Die Tabelle betrifft stärkere Unterschreitungen von weniger als einem Viertel des Tachowertes.

Abstand > 80 km/h > 100 km/h > 130 km/h
< 5/10
des halben Tachowertes
75 €1 Punkt 75 €1 Punkt 100 €1 Punkt
< 4/10
des halben Tachowertes
100 €1 Punkt 100 €1 Punkt 180 €1 Punkt
< 3/10
des halben Tachowertes
160 €1 Punkt 160 €2 Punkte · 1 Monat FV 240 €2 Punkte · 1 Monat FV
< 2/10
des halben Tachowertes
240 €1 Punkt 240 €2 Punkte · 2 Monate FV 320 €2 Punkte · 2 Monate FV
< 1/10
des halben Tachowertes
320 €1 Punkt 320 €2 Punkte · 3 Monate FV 400 €2 Punkte · 3 Monate FV

FV = Fahrverbot. Maßgeblich sind die konkrete Geschwindigkeit und der im Verfahren festgestellte Abstand. Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle können zusätzlich anfallen.

Wie wird die Abstandsmessung auf der A81 bei Horb-Ahldorf, km 630,8 in Fahrtrichtung S-Singen durchgeführt?

Am Standort auf der A81 bei Horb-Ahldorf, km 630,8 in Fahrtrichtung S-Singen ist als Messsystem VKS 4.5 hinterlegt. VKS-Systeme arbeiten videobasiert und ermöglichen eine nachträgliche Auswertung von Fahrzeugbewegung, Geschwindigkeit und Abstand.

Ob die konkrete Abstandsmessung verwertbar ist, lässt sich nicht allein anhand des Gerätetyps beurteilen. Entscheidend sind unter anderem die dokumentierte Messstrecke, die Videoaufzeichnung, die Auswertung und die eindeutige Zuordnung zum betroffenen Fahrzeug.

  • Dokumentation und Auswertung der Messstrecke
  • Nachvollziehbarkeit der Videoaufzeichnung
  • Eindeutige Zuordnung zum betroffenen Fahrzeug
  • Ermittlung der maßgeblichen Geschwindigkeit
  • Berechnung des vorgeworfenen Abstandes
  • Gerätestatus und Dokumentation des Messvorgangs

Welche Bußgeldstelle ist für die Abstandsmessung auf der A81 bei Horb-Ahldorf, km 630,8 in Fahrtrichtung S-Singen zuständig?

Als zuständige Behörde ist Regierungspräsidium Karlsruhe - Zentrale Bußgeldstelle hinterlegt. Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Ort des Verkehrsverstoßes und nicht nach dem Wohnort der betroffenen Person.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für die Frist ist der tatsächliche Zustellungstag entscheidend.

Häufige Fragen zur Abstandsmessung auf der A81

Für die Sanktion sind vor allem die gefahrene Geschwindigkeit und das Verhältnis zwischen gemessenem Abstand und halbem Tachowert entscheidend. Je geringer der Abstand und je höher die Geschwindigkeit, desto höher können Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ausfallen.

In den Standortdaten ist VKS 4.5 als Messsystem hinterlegt. Maßgeblich sind die Angaben in der Messakte und im konkreten Verfahren.

Ja. Bei einer Prüfung können unter anderem Messstrecke, Videoaufzeichnung, Auswertung, Fahrzeugzuordnung und die Dokumentation des Messvorgangs betrachtet werden. Welche Punkte im Einzelfall relevant sind, ergibt sich aus den konkreten Unterlagen.

Ja. Sie können Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid über den Blitzer-Check übermitteln und eine erste unverbindliche Einschätzung erhalten.

Weitere bekannte Messstellen finden Sie in unserem Blitzer-Verzeichnis.

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