Blitzer auf der B29 bei Schorndorf, 100 m vor dem Grafenbergtunnel Richtung Schwäbisch Gmünd

Aktualisiert am 08.05.2026, 10:15

Am Standort auf der B29 bei Schorndorf, 100 m vor dem Grafenbergtunnel in Fahrtrichtung Schwäbisch Gmünd wird außerorts die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit kontrolliert. Wurden Sie hier geblitzt, können Sie Ihre Messung kostenlos und unverbindlich prüfen lassen.

Standort und Messdaten

B29
StandortSchorndorf, 100 m vor dem Grafenbergtunnel
FahrtrichtungSchwäbisch Gmünd
Bekanntes Tempolimit100 km/h
LageAußerorts · außerhalb geschlossener Ortschaften
BlitzertypStationärer Blitzer
MessgerätTraffistar S350
BundeslandBaden-Württemberg
BußgeldstelleLandratsamt Rems-Murr-Kreis

Welche Strafe droht nach einer Messung auf der B29 bei Schorndorf, 100 m vor dem Grafenbergtunnel ?

Am Blitzerstandort auf der B29 bei Schorndorf, 100 m vor dem Grafenbergtunnel in Fahrtrichtung Schwäbisch Gmünd gilt nach den vorliegenden Standortdaten ein Tempolimit von 100 km/h. Maßgeblich bleibt immer die konkrete Beschilderung zum Zeitpunkt der Messung. Baustellen, elektronische Verkehrszeichen und wetterabhängige Beschränkungen können das zulässige Tempo vorübergehend verändern.

Die Höhe der Sanktion richtet sich nach der Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Je nach Überschreitung können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen.

Diese Messstelle ist in den Standortdaten als Außerorts eingeordnet. Damit gelten für einen PKW die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Bußgeldkatalog Außerorts 2026: PKW
Zu schnell außerortsKm/h Bußgeld PunkteP FahrverbotFV Einspruch
bis 10 km/h 20 € - - eher nicht
11 - 15 km/h 40 € - - eher nicht
16 - 20 km/h 60 € - - Kostenlos prüfenPrüfen
21 - 25 km/h 100 € 1 - Kostenlos prüfenPrüfen
26 - 30 km/h 150 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfenPrüfen
31 - 40 km/h 200 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfenPrüfen
41 - 50 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfenPrüfen
51 - 60 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfenPrüfen
61 - 70 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfenPrüfen
Über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfenPrüfen

* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann insbesondere nach der Wiederholungstäterregel drohen, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer Entscheidung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird. P = Punkte, FV = Fahrverbot.

Die Werte gelten für PKW und Motorräder außerorts. Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle kommen bei einem Bußgeldbescheid regelmäßig hinzu.

Wie wird am Blitzer auf der B29 bei Schorndorf, 100 m vor dem Grafenbergtunnel in Fahrtrichtung Schwäbisch Gmünd gemessen?

Am Standort auf der B29 bei Schorndorf, 100 m vor dem Grafenbergtunnel in Fahrtrichtung Schwäbisch Gmünd wird mit dem Messgerät Traffistar S350 geblitzt. Die Messstelle wird als Stationärer Blitzer geführt.

Der TraffiStar S350 ist ein laserbasiertes Messsystem, das mobil oder stationär eingesetzt werden kann. Geprüft werden können unter anderem Gerätestatus, Messfoto, Auswertung und die Dokumentation des konkreten Einsatzes.

Ob die konkrete Messung verwertbar ist, lässt sich nicht allein anhand des Gerätetyps beurteilen. Entscheidend sind die tatsächliche Durchführung am Tattag und die dazugehörigen Messunterlagen.

  • Eichung und Gerätestatus des Traffistar S350 am Tattag
  • Aufstellung und Bedienung des Messgeräts
  • Eindeutige Zuordnung der Messung zum richtigen Fahrzeug
  • Qualität und Verwertbarkeit des Blitzerfotos
  • Übereinstimmung von Tatort und Fahrtrichtung
  • Beschilderung des hinterlegten Tempolimits von 100 km/h
  • Messfoto und Auswertung beim TraffiStar S350

Welche Bußgeldstelle ist für den Blitzer auf der B29 bei Schorndorf, 100 m vor dem Grafenbergtunnel in Fahrtrichtung Schwäbisch Gmünd zuständig?

Die Behörde Landratsamt Rems-Murr-Kreis bearbeitet Verkehrsverstöße an der Messstelle auf der B29 bei Schorndorf, 100 m vor dem Grafenbergtunnel in Fahrtrichtung Schwäbisch Gmünd. Denn die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Messung und nicht nach dem Wohnort der betroffenen Person.

Je nach Stand des Verfahrens kann die Verkehrsbehörde Landratsamt Rems-Murr-Kreis zunächst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen versenden. Wird der Tatvorwurf anschließend aufrechterhalten, folgt gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid mit Angaben zu Bußgeld, Punkten und einem möglichen Fahrverbot.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für die Berechnung der Frist ist der tatsächliche Zustellungstag entscheidend. Vor einer inhaltlichen Äußerung können Tatvorwurf, Messunterlagen und Zuständigkeit geprüft werden.

Häufige Fragen zum Blitzer auf der B29

Der Standort ist als stationäre Messstelle erfasst. Trotzdem lässt sich aus dem Eintrag allein nicht ableiten, ob die Anlage zu jedem Zeitpunkt in Betrieb war.

In den Standortdaten sind 100 km/h hinterlegt. Verbindlich ist jedoch immer die Beschilderung zum konkreten Tatzeitpunkt. Insbesondere Baustellen und elektronische Verkehrszeichen können das Tempolimit verändern.

Der Standort ist in den vorliegenden Daten als Außerorts eingeordnet, also außerhalb geschlossener Ortschaften. Danach richtet sich die auf dieser Seite angezeigte Sanktionstabelle. Maßgeblich sind im Einzelfall Tatort und Beschilderung zum Tatzeitpunkt.

Bei Messwerten unter 100 km/h werden regelmäßig 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h regelmäßig 3 Prozent. Der im Schreiben vorgeworfene Geschwindigkeitswert ist normalerweise bereits der Wert nach Toleranzabzug.

Ja. Sie können Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid über den Blitzer-Check übermitteln. Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung zu den nächsten Schritten.

Weitere bekannte Messstellen auf der B29 und anderen deutschen Bundesstraßen finden Sie in unserem Blitzer-Verzeichnis.

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