Rotlichtverstoß

Update

24.11.2025, 13:15

Hier finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für einen Rotlichtverstoß mit einer Rotzeit von unter und über 1 Sekunde für PKW, Motorrad und LKW. Außerdem erfahren Sie, wann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein kann.

Bußgeldkatalog 2025: Rote Ampel

Ein Rotlichtverstoß kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten. Hier sehen Sie die aktuellen Strafen für Verstöße bei Rotzeiten unter und über 1 Sekunde. Nutzen Sie unseren kostenlosen Blitzer-Check, um schnell zu prüfen, ob ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid Erfolg haben könnte.

Verstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Haltelinienverstoß 10 € - - Kostenlos prüfen
Rote Ampel unter 1 Sekunde überfahren 90 € 1 - Kostenlos prüfen
... mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
Rote Ampel über 1 Sekunde überfahren 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlichtverstöße: Strafen im Überblick

Rotlichtverstoß < 1 Sek.
Bußgeld:
90 €
Punkte:
1
Fahrverbot:
-
< 1 Sek. mit Gefährdung
Bußgeld:
200 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat
< 1 Sek. mit Sachbeschädigung
Bußgeld:
240 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat
Rotlichtverstoß > 1 Sek. (Qualifiziert)
Bußgeld:
200 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat
> 1 Sek. mit Gefährdung
Bußgeld:
320 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat
> 1 Sek. mit Sachbeschädigung
Bußgeld:
360 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlichtverstoß in der Probezeit

Für Fahranfänger gilt ein Rotlichtverstoß als A-Verstoß – ein schwerwiegender Verstoß, der sofortige Konsequenzen für die Probezeit hat. Das System der A- und B-Verstöße dient dazu, Fahranfänger zu einer besonders sicheren Fahrweise zu erziehen.

  • Erster A-Verstoß: Probezeitverlängerung um 2 Jahre + behördliches Aufbauseminar (ASF) auf eigene Kosten.
  • Zweiter A-Verstoß: Empfehlung zur freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung + erneute Punkte in Flensburg.
  • Dritter A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis – Führerschein wird eingezogen.

Messfehler bei Rotlichtblitzern

Moderne Ampelblitzer wie Poliscan Speed oder Traffistar S350 sind zwar wartungsärmer als Induktionsschleifen, können aber weiterhin Fehler bei Aufstellung, Eichung, Fotos oder Software aufweisen. Ein Überblick:

  • 56 % der Messungen fehlerhaft (VUT-Studie).
  • Abgelaufenes Eichdatum des Blitzers.
  • Messung außerhalb der Fotolinie oder ungenaue Rotzeit.
  • Fehlerhafte Ausrichtung oder Wartung der Geräte.
  • Unvollständige oder unscharfe Fotos als Beweismittel.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Rotlichtverstoß

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um rote Ampeln, Bußgelder und Ihre Möglichkeiten zum Einspruch.

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie weniger als eine Sekunde Rot zeigte. Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot war oder wenn es durch den Verstoß zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Sachschaden gekommen ist. Die Unterscheidung ist entscheidend für die Höhe der Strafe.

Die Strafen variieren je nach Verstoßart: Ein einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung kostet 90 Euro und 1 Punkt. Ein qualifizierter Verstoß zieht mindestens 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot nach sich. Bei Gefährdung oder Sachschaden erhöhen sich Bußgelder und Punkte weiter; auch längere Fahrverbote sind möglich.

Im Gegensatz zu Geschwindigkeitsmessungen gibt es bei Rotlichtverstößen **keine festen Toleranzabzüge** für die Rotzeit. Die Messung erfolgt digital und ist sehr präzise. Allerdings können technische Toleranzen der Messgeräte selbst oder Fehler bei der Aufstellung und Bedienung zu ungenauen Ergebnissen führen, was eine gute Angriffsfläche für einen Einspruch bietet.

Ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit als **A-Verstoß**. Dies führt nicht nur zu den regulären Strafen, sondern auch zur automatischen Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre und zur Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars (ASF). Bei weiteren A-Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

In der Regel ja. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt die Kosten für einen Anwalt bei einem Rotlichtverstoß ab, sofern Sie eine solche Versicherung besitzen und der Vorfall nicht vorsätzlich war. Es ist ratsam, vor Beauftragung eines Anwalts Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, um eine Deckungszusage einzuholen. Viele unserer Partneranwälte übernehmen dies auch gerne für Sie.

Ein Einspruch lohnt sich oft, da Bußgeldbescheide wegen Rotlichtverstößen häufig Fehler aufweisen – sei es bei der Messung, der Aktenführung oder formalen Aspekten. Insbesondere bei drohenden Fahrverboten oder wenn Sie noch in der Probezeit sind, ist ein Einspruch dringend zu empfehlen. Eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt gibt Ihnen Klarheit über Ihre individuellen Erfolgschancen.

Quellen:

Bußgeldkatalog

Zuletzt geprüft: 24. November 2025