0,8 Sekunden Rotlicht: knapp vor der Ein-Sekunden-Grenze

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 09:34

Bei einer Rotzeit von 0,8 Sekunden liegt laut Bußgeldkatalog 2026 noch ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Für Autofahrer bedeutet das 90 € Bußgeld und 1 Punkt, solange keine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzukommt.

Bußgeld 90 €
Punkte 1 Punkt
Fahrverbot Nein

Jetzt rückt die Ein-Sekunden-Grenze näher

Bei 0,8 Sekunden fehlen nur noch zwei Zehntelsekunden bis zur wichtigen Schwelle. Für die Grundsanktion bleibt es zwar beim einfachen Rotlichtverstoß. Gerade in diesem Bereich lohnt aber ein genauer Blick darauf, welche Rotzeit im Messfoto oder in den Messunterlagen tatsächlich ausgewiesen ist.

Knapp unter einer Sekunde: Weitere Umstände bleiben wichtig

Die Rotzeit liegt bereits nahe an der entscheidenden Grenze. Ohne Gefährdung oder Sachschaden bleibt es noch beim einfachen Rotlichtverstoß; kommen solche Folgen hinzu, steigen Bußgeld und weitere Sanktionen unabhängig davon deutlich an.

SituationBußgeldPunkteFahrverbot
Mit Gefährdung200 €21 Monat
Mit Sachbeschädigung240 €21 Monat

Kurz vor einer Sekunde zählt nicht nur die Rotzeit

Bei 0,8 Sekunden fällt der Blick schnell auf die Ein-Sekunden-Grenze. Trotzdem muss zunächst feststehen, dass überhaupt ein Rotlichtverstoß vorliegt. Das bloße Überfahren der Haltelinie mit anschließendem Halt vor dem geschützten Bereich ist grundsätzlich nur ein Haltelinienverstoß.

Erst wenn das Fahrzeug bei Rot in den geschützten Kreuzungsbereich einfährt, wird die genaue Rotzeit für die weitere Einstufung entscheidend. Messfoto und Fahrtverlauf sollten deshalb zusammen betrachtet werden.

Probezeit: Auch der einfache Rotlichtverstoß ist ein A-Verstoß

Eine Rotzeit von 0,8 Sekunden führt im Grundfall zwar noch nicht zum regulären Fahrverbot. In der Probezeit ist der Verstoß trotzdem besonders relevant, weil der eintragungspflichtige Rotlichtverstoß als A-Verstoß zählt.

Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an. Mit der Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

0,8 Sekunden: Wie genau muss die Rotzeit feststehen?

In diesem Bereich liegt die gemessene Rotzeit bereits nahe an einer Sekunde. Deshalb kann die technische Dokumentation besonders wichtig sein: Bis einschließlich 1,0 Sekunden gilt im Grundfall die einfache, erst oberhalb davon die qualifizierte Rotlichtstufe.

Bei 0,8 Sekunden liegt der Messwert nah an der Grenze von einer Sekunde. Gerade hier sollte die dokumentierte Rotzeit nachvollziehbar sein, weil schon wenige Zehntelsekunden darüber zu einer deutlich strengeren Grundsanktion führen.

Mehr zur Prüfung von Rotlichtmessungen

Rechtsgrundlagen

Die Regelsätze für Rotlichtverstöße finden sich im Bußgeldkatalog bei den Tatbeständen 132 bis 132.3.2. Die Punktebewertung richtet sich nach Anlage 13 FeV; die besonderen Folgen in der Probezeit ergeben sich aus Anlage 12 FeV und § 2a StVG.

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Häufige Fragen zu 0,8 Sekunden Rotlicht

Im Grundfall beträgt das Bußgeld 90 €, hinzu kommen 1 Punkt. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Sanktionen.

Nein. Die Rotphase lag noch nicht über einer Sekunde. Ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung handelt es sich im Grundfall um einen einfachen Rotlichtverstoß.

Wenn bei Rot lediglich die Haltelinie überfahren wird, das Fahrzeug aber noch vor dem von der Ampel geschützten Bereich zum Stehen kommt, liegt grundsätzlich nur ein Haltelinienverstoß vor. Die Rotzeit von 0,8 Sekunden ändert daran für sich genommen nichts.

Ja. Verstöße gegen die Regeln an Wechsellichtzeichen gehören zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Wird der Verstoß rechtskräftig und ist die Entscheidung in das Fahreignungsregister einzutragen, greifen beim ersten A-Verstoß die Probezeitmaßnahmen mit Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.