1,0 Sekunden Rotlicht: noch einfacher Rotlichtverstoß

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 09:34

Genau 1,0 Sekunden Rotzeit liegen noch auf der Seite des einfachen Rotlichtverstoßes: Die strengere Regel greift erst, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war. Im Grundfall bleiben es daher bei 90 € Bußgeld und 1 Punkt.

Bußgeld 90 €
Punkte 1 Punkt
Fahrverbot Nein

Genau 1,0 Sekunden: Die Formulierung „länger als eine Sekunde“ zählt

Eine Rotphase von genau 1,0 Sekunden ist noch nicht länger als eine Sekunde. Ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung bleibt es deshalb beim einfachen Rotlichtverstoß. Erst wenn die Rotphase die Ein-Sekunden-Grenze überschreitet, greift im Regelfall die strengere Sanktion für den qualifizierten Rotlichtverstoß.

Genau 1,0 Sekunden: Gefährdung kann die Folgen trotzdem verschärfen

Allein wegen der Rotzeit liegt bei genau 1,0 Sekunden noch kein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Wird jedoch jemand konkret gefährdet oder entsteht ein Sachschaden, sieht der Bußgeldkatalog auch in diesem Fall höhere Sanktionen und ein Fahrverbot vor.

SituationBußgeldPunkteFahrverbot
Mit Gefährdung200 €21 Monat
Mit Sachbeschädigung240 €21 Monat

Bei 1,0 Sekunden sind zwei Fragen getrennt zu prüfen

Zum einen muss feststehen, dass die Rotphase tatsächlich nicht länger als eine Sekunde dauerte. Zum anderen kommt es darauf an, ob das Fahrzeug nur die Haltelinie überfahren hat oder bei Rot in den geschützten Bereich eingefahren ist.

Wer unmittelbar hinter der Haltelinie noch vor dem geschützten Bereich stoppt, begeht grundsätzlich nur einen Haltelinienverstoß. Erst die Einfahrt in den geschützten Bereich macht daraus einen Rotlichtverstoß.

Probezeit bei genau 1,0 Sekunden Rotlicht

Auch wenn genau 1,0 Sekunden noch nicht zur qualifizierten Rotlichtstufe führen, ist der Verstoß in der Probezeit relevant: Der einfache Rotlichtverstoß mit einem Punkt zählt als A-Verstoß.

Nach einer rechtskräftigen und eintragungspflichtigen Entscheidung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an; zugleich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

1,0 Sekunden: Der Messwert liegt genau an der Grenze

Die gesetzliche Formulierung lautet „schon länger als 1 Sekunde andauernde Rotphase“. Genau eine Sekunde überschreitet diese Grenze noch nicht. Das macht 1,0 Sekunden zu einem besonders wichtigen Grenzwert.

Bei genau 1,0 Sekunden ist die Dokumentation besonders wichtig. Der qualifizierte Rotlichtverstoß setzt eine schon länger als eine Sekunde andauernde Rotphase voraus. Deshalb sollte sich aus den Messunterlagen zuverlässig ergeben, welcher Wert tatsächlich festgestellt wurde.

Mehr zur Prüfung von Rotlichtmessungen

Rechtsgrundlagen

Die Regelsätze für Rotlichtverstöße finden sich im Bußgeldkatalog bei den Tatbeständen 132 bis 132.3.2. Die Punktebewertung richtet sich nach Anlage 13 FeV; die besonderen Folgen in der Probezeit ergeben sich aus Anlage 12 FeV und § 2a StVG.

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Häufige Fragen zu 1,0 Sekunden Rotlicht

Im Grundfall beträgt das Bußgeld 90 €, hinzu kommen 1 Punkt. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Sanktionen.

Nein. Genau 1,0 Sekunden sind noch nicht „länger als eine Sekunde“. Die strengere Rotlichtstufe beginnt erst oberhalb dieses Werts.

Wenn bei Rot lediglich die Haltelinie überfahren wird, das Fahrzeug aber noch vor dem von der Ampel geschützten Bereich zum Stehen kommt, liegt grundsätzlich nur ein Haltelinienverstoß vor. Die Rotzeit von 1,0 Sekunden ändert daran für sich genommen nichts.

Ja. Verstöße gegen die Regeln an Wechsellichtzeichen gehören zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Wird der Verstoß rechtskräftig und ist die Entscheidung in das Fahreignungsregister einzutragen, greifen beim ersten A-Verstoß die Probezeitmaßnahmen mit Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.