1,2 Sekunden Rotlichtverstoß: 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 09:34

War die Ampel bereits 1,2 Sekunden rot, liegt die Rotphase über der Ein-Sekunden-Grenze. Jetzt müssen Autofahrer mit 200 € Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Bußgeld 200 €
Punkte 2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat

1,2 Sekunden: Der qualifizierte Rotlichtverstoß ist erreicht

Bei 1,2 Sekunden liegt die Rotzeit oberhalb der gesetzlichen Ein-Sekunden-Grenze. Die Grundsanktion beträgt 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Weitere Zehntelsekunden erhöhen diese Grundsanktion im Bußgeldkatalog nicht automatisch noch einmal.

Über einer Sekunde: Gefährdung verschärft den qualifizierten Verstoß

Mit 1,2 Sekunden ist die strengere Grundstufe bereits erreicht. Kommt zusätzlich eine konkrete Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, erhöht sich vor allem das Bußgeld noch einmal deutlich.

SituationBußgeldPunkteFahrverbot
Mit Gefährdung320 €21 Monat
Mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

Über einer Sekunde: Rotzeit und Fahrtverlauf müssen zusammenpassen

Die Rotzeit von 1,2 Sekunden liegt zwar oberhalb der maßgeblichen Grenze. Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß muss aber auch feststehen, dass das Fahrzeug bei Rot in den geschützten Bereich eingefahren ist.

Wurde lediglich die Haltelinie überfahren und noch vor dem geschützten Bereich angehalten, liegt grundsätzlich nur ein Haltelinienverstoß vor. Gerade knapp oberhalb der Ein-Sekunden-Grenze sollten deshalb Rotzeit und Fahrzeugposition gemeinsam aus den Unterlagen hervorgehen.

Probezeit: Beim qualifizierten Rotlichtverstoß kommen mehrere Folgen zusammen

Auch in der Probezeit bleibt es bei 1,2 Sekunden nicht allein bei Bußgeld, zwei Punkten und Fahrverbot. Der Rotlichtverstoß zählt zusätzlich als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß).

Wird die Entscheidung rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an. Mit der Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

1,2 Sekunden: Schon ein Zehntel kann die Einordnung ändern

Hier ist die Ein-Sekunden-Grenze gerade überschritten. Deshalb sollte nachvollziehbar sein, wie die Rotzeit ermittelt wurde. Zwischen 1,0 und 1,1 Sekunden liegt bereits der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß.

Hier liegt der Messwert nur knapp über einer Sekunde. Deshalb ist besonders interessant, wie die Rotzeit technisch ermittelt und dokumentiert wurde. Ein Wert von höchstens 1,0 Sekunden würde den Grundfall wieder dem einfachen Rotlichtverstoß zuordnen.

Mehr zur Prüfung von Rotlichtmessungen

Rechtsgrundlagen

Die Regelsätze für Rotlichtverstöße finden sich im Bußgeldkatalog bei den Tatbeständen 132 bis 132.3.2. Die Punktebewertung richtet sich nach Anlage 13 FeV; die besonderen Folgen in der Probezeit ergeben sich aus Anlage 12 FeV und § 2a StVG.

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Häufige Fragen zu 1,2 Sekunden Rotlicht

Im Grundfall beträgt das Bußgeld 200 €, hinzu kommen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Sanktionen.

Ja. Die Rotphase dauerte länger als eine Sekunde und liegt damit im Grundfall im Bereich des qualifizierten Rotlichtverstoßes.

Die Rotzeit liegt zwar über einer Sekunde. Zusätzlich muss aber feststehen, dass das Fahrzeug das Rotlicht tatsächlich missachtet und in den geschützten Bereich eingefahren ist. Ein bloßes Überfahren der Haltelinie mit rechtzeitigem Halt davor ist grundsätzlich nur ein Haltelinienverstoß.

Ja. Verstöße gegen die Regeln an Wechsellichtzeichen gehören zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Wird der Verstoß rechtskräftig und ist die Entscheidung in das Fahreignungsregister einzutragen, greifen beim ersten A-Verstoß die Probezeitmaßnahmen mit Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.