24.11.2025, 14:35
Wer mit dem Handy am Steuer beobachtet oder geblitzt wird, riskiert auch 2026 ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg, wenn kein Einspruch erfolgreich ist.
Fordern Sie jetzt eine kostenlose Auswertung zu Ihrem Handyverstoß an und wir teilen Ihnen mit, ob ein Einspruch möglich ist. Laut einer Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft!
Zum Blitzer-CheckDer Bußgeldkatalog sieht für die verbotene Nutzung von Handy am Steuer die gleichen Strafen wie 2025 vor. Ein Blick auf die Bußgeldtabellen:
| Verstoß |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Handy am Steuer benutzt (als Kfz-Führer) | 100 € | 1 | - | Kostenlos prüfen |
| ... mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| ... mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| Handy am Steuer benutzt (als Fahrradfahrer) | 55 € | - | - | Kostenlos prüfen |
| Blitzer-App benutzt | 70 € | 1 | - | Kostenlos prüfen |
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* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
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* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
Die Regeln zur Handynutzung am Steuer sind in § 23 Abs. 1a StVO eindeutig: Ein elektronisches Gerät darf nicht benutzt werden, wenn es dafür aufgenommen, gehalten oder der Blick deutlich abgewendet werden muss. Das betrifft nicht nur Smartphones, sondern nahezu alle mobilen Elektronikgeräte.
Erlaubt ist die Nutzung, wenn das Gerät fest verbaut oder in einer Halterung angebracht ist und ohne Aufnahme – z. B. per Sprachsteuerung oder über Tasten am Lenkrad – bedient wird.
Kurze, nicht beweisbare Handbewegungen oder ein flüchtiger Blick können vor Gericht oft anders bewertet werden. Lassen Sie kostenlos prüfen, ob Ihr Fall angreifbar ist.
Zum Blitzer-CheckWichtig: Selbst ein kurzer Blick aufs Display kann als „Benutzung“ gewertet werden. In vielen Fällen gibt es jedoch rechtlichen Spielraum – insbesondere, wenn die Beobachtung nicht eindeutig war.
Unsere Experten prüfen Bußgeldbescheid, Polizeibericht und Beweise – unverbindlich und kostenlos.
Zum Blitzer-CheckFür Fahranfänger zählt die Nutzung eines Handys am Steuer zu den schwerwiegenden A-Verstößen. Ein einziger Verstoß kann bereits weitreichende Folgen haben – deutlich strenger als bei erfahrenen Fahrern.
Besonders wichtig: Schon ein einziger Handyverstoß kann die komplette Probezeitverlängerung auslösen. Deshalb sollte jeder Bußgeldbescheid in der Probezeit professionell geprüft werden – häufig gibt es Ansatzpunkte wie unklare Beobachtungen, fehlende Beweise oder Messfehler.
Unsere Experten prüfen kostenlos, ob sich ein A-Verstoß vermeiden lässt – und damit auch Probezeitverlängerung, Aufbauseminar und zusätzliche Kosten.
Zum Blitzer-CheckDie sogenannten Handyblitzer – vor allem das Kamerasystem “Monocam” – werden in immer mehr Bundesländern testweise oder regulär eingesetzt. Das System filmt Fahrzeuge von oben und erkennt mithilfe von KI-gestützter Bilderkennung, ob der Fahrer ein elektronisches Gerät in der Hand hält. Die Technik gilt als moderne Lösung zur Überwachung des Handyverbots, ist jedoch in vielen Fällen rechtlich umstritten und bietet gute Ansatzpunkte für einen Einspruch.
Die Monocam wird über einer Straße positioniert – meist auf einer Brücke – und nimmt jedes einzelne Fahrzeug aus einer erhöhten Perspektive auf. Ein Algorithmus markiert anschließend Fahrzeugführer, die ein Objekt in der Hand zu halten scheinen. Erst wenn diese Vorbewertung plausibel wirkt, schaut ein Polizeibeamter die Sequenz manuell durch.
Obwohl die Technik beeindruckend wirkt, ist sie nicht fehlerfrei. Mehrere Bescheide wurden bereits wegen fehlender Zulassung, technischer Mängel oder Datenschutzproblemen angefochten. Die wichtigsten Schwachstellen:
Die rechtliche Lage ist noch nicht abschließend geklärt. In vielen Fällen können Aufnahmen der Monocam erfolgreich angefochten werden. Unsere Experten prüfen die Sequenzen, Akten und Bildmaterialien.
Zum Blitzer-CheckDie Gerichte bewerten Monocam-Aufnahmen unterschiedlich. Einige Gerichte halten die Technik für verwertbar, andere äußern starke Zweifel an Datenschutz, Zulassung, Transparenz der Messmethode und technischer Zuverlässigkeit. Ohne vollständige Dokumentation der Messung – inklusive der Originalsequenz – kann der Vorwurf häufig nicht sicher belegt werden.
Daher ist in nahezu jedem Fall sinnvoll, die Akteneinsicht durch einen spezialisierten Anwalt durchführen zu lassen. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die Monocam-Aufnahme tatsächlich als Beweis ausreicht oder ob Fehler vorliegen.
Ob ein Handyverstoß tatsächlich bewiesen ist, hängt stark von der Qualität der Beobachtung oder der technischen Aufzeichnung ab. In der Praxis zeigt sich jedoch: Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar, weil Beweise unklar, unvollständig oder fehlerhaft sind. Die Beweisführung stützt sich meist auf zwei Quellen: polizeiliche Beobachtung oder Blitzerfoto-/Videoaufnahmen.
Der Großteil aller Handyverstöße wird durch Polizeibeamte aus dem fließenden Verkehr heraus beobachtet. Auch wenn deren Aussage vor Gericht Gewicht hat, ist sie nicht unfehlbar. Typische Schwachstellen sind:
Viele Gerichte haben bereits betont, dass eine Beobachtung nur dann verwertbar ist, wenn sie konkret, detailliert und nachvollziehbar dokumentiert wurde. Pauschale Aussagen („Fahrer hielt ein Handy“) reichen oft nicht aus.
Immer häufiger kommen technische Systeme ins Spiel – vom klassischen Blitzerfoto bis zur modernen Monocam. Doch auch hier bestehen juristische Hürden:
Selbst wenn ein Gerät in der Hand zu sehen ist, muss zusätzlich bewiesen werden, dass es benutzt wurde – nicht nur gehalten. In vielen Fällen ist diese „Nutzungshandlung“ auf Fotos oder Videos nicht eindeutig erkennbar.
Unsere spezialisierten Experten prüfen Blitzerfotos, Videomaterial, Monocam-Aufnahmen und Polizeiberichte auf Fehler – kostenlos und unverbindlich. In vielen Fällen lassen sich Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot vermeiden.
Zum Blitzer-CheckDie Erfahrung zeigt, dass folgende Fehler regelmäßig auftreten und häufig zu einer Einstellung führen können:
Genau deshalb ist es so wichtig, die vollständigen Unterlagen durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Erst nach Einsicht in sämtliche Beweise lässt sich abschätzen, ob der Vorwurf standhalten kann.
Wenn ein Handyverstoß zusammen mit anderen Verkehrsverstößen begangen wird, stellt sich die Frage: Werden die Strafen kombiniert oder getrennt verhängt?
Im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht unterscheidet man klar zwischen Tateinheit und Tatmehrheit.
Tateinheit liegt vor, wenn eine Handlung gleichzeitig mehrere Vorschriften verletzt. Es wird nur die höchste Strafe verhängt.
Im Bußgeldbescheid wird dies häufig so angegeben: "Handyverstoß in Tateinheit mit Fahrstreifenverstoß".
Tatmehrheit liegt vor, wenn mehrere selbstständige Verstöße begangen werden, die nicht aus einer einzigen Handlung stammen. Die Strafen werden addiert.
Handy + Rotlicht: Tateinheit möglich, wenn das Handybedienen direkt zum Rotlichtverstoß führt. Sind die Verstöße zeitlich/ursächlich getrennt, liegt Tatmehrheit vor.
Handy + Geschwindigkeit: Meist Tateinheit, wenn beide Verstöße gleichzeitig auftreten (z. B. durch das Blitzerfoto dokumentiert). Bei zeitlich getrennten Verstößen → Tatmehrheit.
| Situation | Folge |
|---|---|
| Tateinheit | Nur die höchste Strafe zählt |
| Tatmehrheit | Beide Strafen werden addiert |
| Probezeit | Entscheidend für zusätzliche A-Verstöße |
Die Unterscheidung kann mehrere hundert Euro, Punkte oder ein Fahrverbot ausmachen. Unsere Experten prüfen kostenlos, ob eine korrekte Einstufung als Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt.
Zum Blitzer-CheckSie haben bereits ein Schreiben der Bußgeldstelle erhalten oder sind vor Ort angehört worden? Wir verteidigen Sie gegen drohende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Zum Blitzer-CheckHier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Handyverbot am Steuer, Bußgelder und Ihre Möglichkeiten zum Einspruch.