Abstand unter 1/10 des halben Tachowertes: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026

Weniger als 1/10 des halben Tachowertes ist die strengste der fünf Abstandsstufen. Bei mehr als 80 bis 100 km/h drohen 320 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Ab mehr als 100 km/h sind zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot vorgesehen; oberhalb von 130 km/h steigt das Bußgeld auf 400 Euro.

Geschwindigkeit Bußgeld Punkte Fahrverbot
über 80 bis 100 km/h 320 € 1 Punkt 1 Monat
über 100 bis 130 km/h 320 € 2 Punkte 3 Monate
über 130 km/h 400 € 2 Punkte 3 Monate

Sehr kurzer Abstand mit langen Fahrverboten

Bei 100 km/h entsprechen 1/10 des halben Tachowertes nur 5 Metern, bei 120 km/h 6 Metern. Entsprechend streng fallen die Regelfolgen aus. Oberhalb von 100 km/h sieht der Bußgeldkatalog bereits drei Monate Fahrverbot vor.

Wie viele Meter sind 1/10 des halben Tachowertes?

Der halbe Tachowert lässt sich leicht in Meter umrechnen: Bei 100 km/h sind es 50 Meter. Für diese Abstandsstufe wird davon nur der Anteil von 1/10 betrachtet. Die folgenden Werte zeigen die jeweilige Grenze; der Tatbestand lautet jeweils weniger als dieser Abstand.

100 km/hunter 5 m
120 km/hunter 6 m
140 km/hunter 7 m
160 km/hunter 8 m
Die Meterwerte dienen der verständlichen Einordnung der Quote. Für den konkreten Vorwurf sind die festgestellte Geschwindigkeit und der in der Messung ermittelte Abstand maßgeblich.

Was bedeutet der Abstandsverstoß in der Probezeit?

Abstandsverstöße gehören in der Fahrerlaubnis auf Probe zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Die hier behandelten Verstöße über 80 km/h werden außerdem mit mindestens einem Punkt bewertet. Wird ein solcher Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde bei einem ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die Höhe des Bußgelds. Für Fahranfänger können die zusätzlichen Probezeitfolgen wesentlich schwerer wiegen.

Worauf kommt es bei der Abstandsmessung an?

Bei einem Vorwurf in dieser Größenordnung sollte die Messung vollständig nachvollziehbar sein. Neben dem Abstand selbst können die ermittelte Geschwindigkeit, die Videoauswertung, die Messstrecke und die Fahrerzuordnung für die Prüfung des Falls wichtig sein.

Auf blitzercheck.info finden Sie außerdem bekannte Geschwindigkeits- und Abstandsmessstellen, darunter Standorte mit videobasierten Messsystemen wie VKS.

Rechtsgrundlagen

Die Regelsätze und Fahrverbote ergeben sich aus Tabelle 2 des Anhangs zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punktebewertung ist in Anlage 13 FeV geregelt; die Einordnung von Abstandsverstößen in der Probezeit findet sich in Anlage 12 FeV.

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Häufige Fragen zu weniger als 1/10 Abstand

Der halbe Tachowert wird zunächst aus der gefahrenen Geschwindigkeit gebildet. Bei 100 km/h sind das 50 Meter. 1/10 davon entsprechen 5 Metern. Für diese Stufe muss der festgestellte Abstand darunter liegen.

Bei mehr als 130 km/h sind 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot vorgesehen.

Ja. Verstöße gegen die Abstandsvorschriften gehören nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Bei einer rechtskräftigen, eintragungspflichtigen Entscheidung können deshalb die besonderen Maßnahmen der Fahrerlaubnis auf Probe folgen.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.