Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes: Bußgeld, Punkte

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026

Wer bei mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes Abstand hält, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h steigt das Bußgeld, ein Regelfahrverbot ist in dieser Abstandsstufe aber nicht vorgesehen.

Geschwindigkeit Bußgeld Punkte Fahrverbot
über 80 bis 100 km/h 75 € 1 Punkt Nein
über 100 bis 130 km/h 75 € 1 Punkt Nein
über 130 km/h 100 € 1 Punkt Nein

Was die 5/10-Grenze praktisch bedeutet

5/10 des halben Tachowertes entsprechen einem Viertel des Tachowertes. Bei 100 km/h sind das 25 Meter, bei 120 km/h 30 Meter. Wird dieser Abstand unterschritten und liegt die Geschwindigkeit über 80 km/h, greift die erste punktepflichtige Staffel des Abstandskatalogs.

Wie viele Meter sind 5/10 des halben Tachowertes?

Der halbe Tachowert lässt sich leicht in Meter umrechnen: Bei 100 km/h sind es 50 Meter. Für diese Abstandsstufe wird davon nur der Anteil von 5/10 betrachtet. Die folgenden Werte zeigen die jeweilige Grenze; der Tatbestand lautet jeweils weniger als dieser Abstand.

100 km/hunter 25 m
120 km/hunter 30 m
140 km/hunter 35 m
160 km/hunter 40 m
Die Meterwerte dienen der verständlichen Einordnung der Quote. Für den konkreten Vorwurf sind die festgestellte Geschwindigkeit und der in der Messung ermittelte Abstand maßgeblich.

Was bedeutet der Abstandsverstoß in der Probezeit?

Abstandsverstöße gehören in der Fahrerlaubnis auf Probe zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Die hier behandelten Verstöße über 80 km/h werden außerdem mit mindestens einem Punkt bewertet. Wird ein solcher Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde bei einem ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die Höhe des Bußgelds. Für Fahranfänger können die zusätzlichen Probezeitfolgen wesentlich schwerer wiegen.

Worauf kommt es bei der Abstandsmessung an?

Gerade an dieser ersten Schwelle sollte nachvollziehbar sein, welcher Abstand über die Messstrecke tatsächlich zugrunde gelegt wurde. Bei videobasierten Abstandsmessungen spielen dabei unter anderem die Auswertung der Messstrecke, die ermittelte Geschwindigkeit und die Zuordnung zum Fahrzeug eine Rolle.

Auf blitzercheck.info finden Sie außerdem bekannte Geschwindigkeits- und Abstandsmessstellen, darunter Standorte mit videobasierten Messsystemen wie VKS.

Rechtsgrundlagen

Die Regelsätze und Fahrverbote ergeben sich aus Tabelle 2 des Anhangs zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punktebewertung ist in Anlage 13 FeV geregelt; die Einordnung von Abstandsverstößen in der Probezeit findet sich in Anlage 12 FeV.

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Häufige Fragen zu weniger als 5/10 Abstand

Der halbe Tachowert wird zunächst aus der gefahrenen Geschwindigkeit gebildet. Bei 100 km/h sind das 50 Meter. 5/10 davon entsprechen 25 Metern. Für diese Stufe muss der festgestellte Abstand darunter liegen.

Nein. In dieser Abstandsstufe ist auch bei mehr als 130 km/h kein Regelfahrverbot vorgesehen. Es bleibt bei Bußgeld und einem Punkt.

Ja. Verstöße gegen die Abstandsvorschriften gehören nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Bei einer rechtskräftigen, eintragungspflichtigen Entscheidung können deshalb die besonderen Maßnahmen der Fahrerlaubnis auf Probe folgen.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.