Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026
Wer bei mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes Abstand hält, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h steigt das Bußgeld, ein Regelfahrverbot ist in dieser Abstandsstufe aber nicht vorgesehen.
| Geschwindigkeit | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| über 80 bis 100 km/h | 75 € | 1 Punkt | Nein |
| über 100 bis 130 km/h | 75 € | 1 Punkt | Nein |
| über 130 km/h | 100 € | 1 Punkt | Nein |
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten? Laden Sie das Schreiben im Blitzer-Check hoch und erhalten Sie eine unverbindliche Auswertung zu Ihrer Messung.
5/10 des halben Tachowertes entsprechen einem Viertel des Tachowertes. Bei 100 km/h sind das 25 Meter, bei 120 km/h 30 Meter. Wird dieser Abstand unterschritten und liegt die Geschwindigkeit über 80 km/h, greift die erste punktepflichtige Staffel des Abstandskatalogs.
Der halbe Tachowert lässt sich leicht in Meter umrechnen: Bei 100 km/h sind es 50 Meter. Für diese Abstandsstufe wird davon nur der Anteil von 5/10 betrachtet. Die folgenden Werte zeigen die jeweilige Grenze; der Tatbestand lautet jeweils weniger als dieser Abstand.
Abstandsverstöße gehören in der Fahrerlaubnis auf Probe zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Die hier behandelten Verstöße über 80 km/h werden außerdem mit mindestens einem Punkt bewertet. Wird ein solcher Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde bei einem ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Höhe des Bußgelds. Für Fahranfänger können die zusätzlichen Probezeitfolgen wesentlich schwerer wiegen.
Gerade an dieser ersten Schwelle sollte nachvollziehbar sein, welcher Abstand über die Messstrecke tatsächlich zugrunde gelegt wurde. Bei videobasierten Abstandsmessungen spielen dabei unter anderem die Auswertung der Messstrecke, die ermittelte Geschwindigkeit und die Zuordnung zum Fahrzeug eine Rolle.
Auf blitzercheck.info finden Sie außerdem bekannte Geschwindigkeits- und Abstandsmessstellen, darunter Standorte mit videobasierten Messsystemen wie VKS.
Die Regelsätze und Fahrverbote ergeben sich aus Tabelle 2 des Anhangs zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punktebewertung ist in Anlage 13 FeV geregelt; die Einordnung von Abstandsverstößen in der Probezeit findet sich in Anlage 12 FeV.
← Alle Abstandsverstöße im Bußgeldkatalog