Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes: Bußgeld, Punkte

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026

Bei weniger als 4/10 des halben Tachowertes wird der zu geringe Abstand teurer, ohne dass bereits ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bis 130 km/h beträgt das Bußgeld 100 Euro, bei mehr als 130 km/h sind es 180 Euro. Hinzu kommt jeweils ein Punkt.

Geschwindigkeit Bußgeld Punkte Fahrverbot
über 80 bis 100 km/h 100 € 1 Punkt Nein
über 100 bis 130 km/h 100 € 1 Punkt Nein
über 130 km/h 180 € 1 Punkt Nein

Kürzerer Abstand, höheres Bußgeld

4/10 des halben Tachowertes sind bei 100 km/h 20 Meter und bei 120 km/h 24 Meter. Gegenüber der 5/10-Stufe sinkt der Abstand also noch einmal deutlich. Besonders oberhalb von 130 km/h macht sich das beim Bußgeld bemerkbar: Dort steigt der Regelsatz auf 180 Euro.

Wie viele Meter sind 4/10 des halben Tachowertes?

Der halbe Tachowert lässt sich leicht in Meter umrechnen: Bei 100 km/h sind es 50 Meter. Für diese Abstandsstufe wird davon nur der Anteil von 4/10 betrachtet. Die folgenden Werte zeigen die jeweilige Grenze; der Tatbestand lautet jeweils weniger als dieser Abstand.

100 km/hunter 20 m
120 km/hunter 24 m
140 km/hunter 28 m
160 km/hunter 32 m
Die Meterwerte dienen der verständlichen Einordnung der Quote. Für den konkreten Vorwurf sind die festgestellte Geschwindigkeit und der in der Messung ermittelte Abstand maßgeblich.

Was bedeutet der Abstandsverstoß in der Probezeit?

Abstandsverstöße gehören in der Fahrerlaubnis auf Probe zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Die hier behandelten Verstöße über 80 km/h werden außerdem mit mindestens einem Punkt bewertet. Wird ein solcher Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde bei einem ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die Höhe des Bußgelds. Für Fahranfänger können die zusätzlichen Probezeitfolgen wesentlich schwerer wiegen.

Worauf kommt es bei der Abstandsmessung an?

Für die Einordnung kommt es nicht auf eine Momentaufnahme allein an. Bei einer Abstandsmessung muss sich aus der Auswertung ergeben, welcher Abstand und welche Geschwindigkeit dem Vorwurf zugrunde liegen. Liegt der Messwert nahe an der Grenze zur nächsten Quote, kann die genaue Berechnung entscheidend werden.

Auf blitzercheck.info finden Sie außerdem bekannte Geschwindigkeits- und Abstandsmessstellen, darunter Standorte mit videobasierten Messsystemen wie VKS.

Rechtsgrundlagen

Die Regelsätze und Fahrverbote ergeben sich aus Tabelle 2 des Anhangs zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punktebewertung ist in Anlage 13 FeV geregelt; die Einordnung von Abstandsverstößen in der Probezeit findet sich in Anlage 12 FeV.

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Häufige Fragen zu weniger als 4/10 Abstand

Der halbe Tachowert wird zunächst aus der gefahrenen Geschwindigkeit gebildet. Bei 100 km/h sind das 50 Meter. 4/10 davon entsprechen 20 Metern. Für diese Stufe muss der festgestellte Abstand darunter liegen.

Bei mehr als 80 bis 130 km/h beträgt das Bußgeld 100 Euro. Bei mehr als 130 km/h sind es 180 Euro. Zusätzlich wird ein Punkt eingetragen.

Ja. Verstöße gegen die Abstandsvorschriften gehören nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Bei einer rechtskräftigen, eintragungspflichtigen Entscheidung können deshalb die besonderen Maßnahmen der Fahrerlaubnis auf Probe folgen.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.