Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026

Weniger als 3/10 des halben Tachowertes ist eine wichtige Grenze im Abstandskatalog. Bei mehr als 80 bis 100 km/h bleiben die Folgen bei 160 Euro und einem Punkt. Oberhalb von 100 km/h kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu.

Geschwindigkeit Bußgeld Punkte Fahrverbot
über 80 bis 100 km/h 160 € 1 Punkt Nein
über 100 bis 130 km/h 160 € 2 Punkte 1 Monat
über 130 km/h 240 € 2 Punkte 1 Monat

Ab mehr als 100 km/h kommt das Fahrverbot hinzu

Bei 100 km/h entsprechen 3/10 des halben Tachowertes 15 Metern, bei 120 km/h sind es 18 Meter. Wird diese Grenze bei mehr als 100 km/h unterschritten, verschärfen sich die Folgen deutlich: Aus einem Punkt werden zwei Punkte, außerdem ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen.

Wie viele Meter sind 3/10 des halben Tachowertes?

Der halbe Tachowert lässt sich leicht in Meter umrechnen: Bei 100 km/h sind es 50 Meter. Für diese Abstandsstufe wird davon nur der Anteil von 3/10 betrachtet. Die folgenden Werte zeigen die jeweilige Grenze; der Tatbestand lautet jeweils weniger als dieser Abstand.

100 km/hunter 15 m
120 km/hunter 18 m
140 km/hunter 21 m
160 km/hunter 24 m
Die Meterwerte dienen der verständlichen Einordnung der Quote. Für den konkreten Vorwurf sind die festgestellte Geschwindigkeit und der in der Messung ermittelte Abstand maßgeblich.

Was bedeutet der Abstandsverstoß in der Probezeit?

Abstandsverstöße gehören in der Fahrerlaubnis auf Probe zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Die hier behandelten Verstöße über 80 km/h werden außerdem mit mindestens einem Punkt bewertet. Wird ein solcher Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde bei einem ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die Höhe des Bußgelds. Für Fahranfänger können die zusätzlichen Probezeitfolgen wesentlich schwerer wiegen.

Worauf kommt es bei der Abstandsmessung an?

Bei dieser Quote hängt viel an der ermittelten Geschwindigkeit. Liegt sie nur knapp über 100 km/h, kann die Zuordnung zum richtigen Geschwindigkeitsbereich über einen zusätzlichen Punkt und das Fahrverbot entscheiden. Deshalb sollten Abstand, Geschwindigkeit und Messstrecke zusammen betrachtet werden.

Auf blitzercheck.info finden Sie außerdem bekannte Geschwindigkeits- und Abstandsmessstellen, darunter Standorte mit videobasierten Messsystemen wie VKS.

Rechtsgrundlagen

Die Regelsätze und Fahrverbote ergeben sich aus Tabelle 2 des Anhangs zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punktebewertung ist in Anlage 13 FeV geregelt; die Einordnung von Abstandsverstößen in der Probezeit findet sich in Anlage 12 FeV.

← Alle Abstandsverstöße im Bußgeldkatalog

Häufige Fragen zu weniger als 3/10 Abstand

Der halbe Tachowert wird zunächst aus der gefahrenen Geschwindigkeit gebildet. Bei 100 km/h sind das 50 Meter. 3/10 davon entsprechen 15 Metern. Für diese Stufe muss der festgestellte Abstand darunter liegen.

Ein Monat Fahrverbot ist vorgesehen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h betrug. Bei mehr als 80 bis 100 km/h bleibt es bei 160 Euro und einem Punkt.

Ja. Verstöße gegen die Abstandsvorschriften gehören nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Bei einer rechtskräftigen, eintragungspflichtigen Entscheidung können deshalb die besonderen Maßnahmen der Fahrerlaubnis auf Probe folgen.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.