Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 09:34
Bei einer Rotzeit von 0,1 Sekunden liegt laut Bußgeldkatalog 2026 noch ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Für Autofahrer bedeutet das 90 € Bußgeld und 1 Punkt, solange keine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzukommt.
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Zum Blitzer-CheckBei 0,1 Sekunden ist die Ampel erst einen Augenblick rot. Wer den geschützten Kreuzungsbereich trotzdem bei Rot befährt, begeht grundsätzlich bereits einen Rotlichtverstoß. Für die Grundsanktion macht es keinen Unterschied, ob die Rotphase 0,1 oder beispielsweise 0,6 Sekunden dauerte: Solange sie höchstens eine Sekunde beträgt und keine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzukommt, bleibt es beim einfachen Rotlichtverstoß.
Die kurze Rotphase ändert nichts daran, dass eine konkrete Gefährdung oder ein Sachschaden den Verstoß verschärfen kann. Dann geht es nicht mehr nur um die Grundsanktion von 90 € und einem Punkt.
| Situation | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
Gerade bei nur 0,1 Sekunden Rotzeit sollte zuerst geklärt werden, was tatsächlich passiert ist. Wer bei Rot lediglich die Haltelinie überfährt und unmittelbar dahinter noch vor dem geschützten Bereich anhält, begeht grundsätzlich nur einen Haltelinienverstoß. Dafür fallen 10 € Verwarnungsgeld an.
Zum Rotlichtverstoß wird der Vorgang erst, wenn das Fahrzeug bei Rot in den von der Ampel geschützten Bereich einfährt. Bei einer sehr kurzen Rotzeit sind deshalb nicht nur die Zehntelsekunden, sondern auch die Fotos und der dokumentierte Fahrtverlauf wichtig.
Eine Rotzeit von 0,1 Sekunden führt im Grundfall zwar noch nicht zum regulären Fahrverbot. In der Probezeit ist der Verstoß trotzdem besonders relevant, weil der eintragungspflichtige Rotlichtverstoß als A-Verstoß zählt.
Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an. Mit der Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Für die Abgrenzung zum qualifizierten Rotlichtverstoß ist vor allem die Ein-Sekunden-Grenze wichtig. Solange die Rotphase höchstens eine Sekunde dauert, bleibt es ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung bei der Grundsanktion des einfachen Rotlichtverstoßes.
Bei 0,1 Sekunden geht es zwar noch nicht um die Grenze zum qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Unterlagen sollten trotzdem erkennen lassen, wann die Ampel auf Rot wechselte und ob das Fahrzeug anschließend tatsächlich in den geschützten Bereich eingefahren ist.
Die Regelsätze für Rotlichtverstöße finden sich im Bußgeldkatalog bei den Tatbeständen 132 bis 132.3.2. Die Punktebewertung richtet sich nach Anlage 13 FeV; die besonderen Folgen in der Probezeit ergeben sich aus Anlage 12 FeV und § 2a StVG.
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