Rote Ampel 0,4 Sekunden: 90 € Bußgeld und 1 Punkt

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 09:34

Bei einer Rotzeit von 0,4 Sekunden liegt laut Bußgeldkatalog 2026 noch ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Für Autofahrer bedeutet das 90 € Bußgeld und 1 Punkt, solange keine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzukommt.

Bußgeld 90 €
Punkte 1 Punkt
Fahrverbot Nein

Die Rotzeit ist kurz – die Grundsanktion aber eindeutig

Bei 0,4 Sekunden liegt die festgestellte Rotzeit weiterhin klar unter einer Sekunde. Ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung bleibt es daher bei der Grundsanktion des einfachen Rotlichtverstoßes. Ein Fahrverbot gehört im Normalfall noch nicht dazu.

Nicht nur die Rotzeit zählt: Gefährdung und Sachschaden

Im Grundfall bleibt es bei 0,4 Sekunden bei 90 € und einem Punkt. Werden andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet oder entsteht ein Sachschaden, sieht der Bußgeldkatalog jedoch deutlich strengere Folgen vor.

SituationBußgeldPunkteFahrverbot
Mit Gefährdung200 €21 Monat
Mit Sachbeschädigung240 €21 Monat

Haltelinie überfahren ist nicht automatisch derselbe Vorwurf

Auch bei 0,4 Sekunden muss unterschieden werden: Wer die Haltelinie bei Rot überfährt, dahinter aber noch vor dem geschützten Kreuzungsbereich stoppt, begeht grundsätzlich einen Haltelinienverstoß mit 10 € Verwarnungsgeld.

Die deutlich höhere Sanktion für einen Rotlichtverstoß setzt voraus, dass das Fahrzeug bei Rot in den geschützten Bereich einfährt. Deshalb gehört neben der Rotzeit immer auch der weitere Fahrtverlauf zur Einordnung.

Probezeit: Auch der einfache Rotlichtverstoß ist ein A-Verstoß

Eine Rotzeit von 0,4 Sekunden führt im Grundfall zwar noch nicht zum regulären Fahrverbot. In der Probezeit ist der Verstoß trotzdem besonders relevant, weil der eintragungspflichtige Rotlichtverstoß als A-Verstoß zählt.

Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an. Mit der Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Was sollte die Rotlichtmessung erkennen lassen?

Für die Abgrenzung zum qualifizierten Rotlichtverstoß ist vor allem die Ein-Sekunden-Grenze wichtig. Solange die Rotphase höchstens eine Sekunde dauert, bleibt es ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung bei der Grundsanktion des einfachen Rotlichtverstoßes.

Bei einer Rotzeit von 0,4 Sekunden ist die Ein-Sekunden-Grenze noch nicht unmittelbar erreicht. Wichtig bleibt dennoch, dass Rotbeginn, Fahrzeugposition und die Einfahrt in den geschützten Bereich nachvollziehbar dokumentiert sind.

Mehr zur Prüfung von Rotlichtmessungen

Rechtsgrundlagen

Die Regelsätze für Rotlichtverstöße finden sich im Bußgeldkatalog bei den Tatbeständen 132 bis 132.3.2. Die Punktebewertung richtet sich nach Anlage 13 FeV; die besonderen Folgen in der Probezeit ergeben sich aus Anlage 12 FeV und § 2a StVG.

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Häufige Fragen zu 0,4 Sekunden Rotlicht

Im Grundfall beträgt das Bußgeld 90 €, hinzu kommen 1 Punkt. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Sanktionen.

Nein. Die Rotphase lag noch nicht über einer Sekunde. Ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung handelt es sich im Grundfall um einen einfachen Rotlichtverstoß.

Wenn bei Rot lediglich die Haltelinie überfahren wird, das Fahrzeug aber noch vor dem von der Ampel geschützten Bereich zum Stehen kommt, liegt grundsätzlich nur ein Haltelinienverstoß vor. Die Rotzeit von 0,4 Sekunden ändert daran für sich genommen nichts.

Ja. Verstöße gegen die Regeln an Wechsellichtzeichen gehören zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Wird der Verstoß rechtskräftig und ist die Entscheidung in das Fahreignungsregister einzutragen, greifen beim ersten A-Verstoß die Probezeitmaßnahmen mit Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.