Rote Ampel 1,5 Sekunden: qualifizierter Rotlichtverstoß

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 09:34

War die Ampel bereits 1,5 Sekunden rot, liegt die Rotphase über der Ein-Sekunden-Grenze. Jetzt müssen Autofahrer mit 200 € Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Bußgeld 200 €
Punkte 2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat

Eineinhalb Sekunden Rot – deutlich über der Schwelle

1,5 Sekunden liegen eine halbe Sekunde oberhalb der maßgeblichen Grenze. Für die Grundsanktion macht das gegenüber 1,1 Sekunden zwar keinen weiteren Sprung, der Verstoß bleibt aber qualifiziert: 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Beim qualifizierten Rotlichtverstoß können die Folgen weiter steigen

Die Rotphase von 1,5 Sekunden reicht bereits für den qualifizierten Rotlichtverstoß. Kommt zusätzlich eine konkrete Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, bleibt es bei dieser Einordnung; das vorgesehene Bußgeld steigt jedoch weiter.

SituationBußgeldPunkteFahrverbot
Mit Gefährdung320 €21 Monat
Mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Entscheidend bleibt der geschützte Bereich

Auch bei einer Rotzeit von 1,5 Sekunden genügt die Dauer allein nicht für den vollständigen Vorwurf. Entscheidend bleibt, dass das Fahrzeug bei Rot in den von der Ampel geschützten Bereich eingefahren ist.

Wer lediglich die Haltelinie überfährt und noch vor diesem Bereich anhält, begeht grundsätzlich nur einen Haltelinienverstoß. Die Messunterlagen sollten daher neben der Rotzeit auch den Fahrtverlauf erkennen lassen.

Probezeit: Beim qualifizierten Rotlichtverstoß kommen mehrere Folgen zusammen

Auch in der Probezeit bleibt es bei 1,5 Sekunden nicht allein bei Bußgeld, zwei Punkten und Fahrverbot. Der Rotlichtverstoß zählt zusätzlich als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß).

Wird die Entscheidung rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an. Mit der Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Rotzeit über einer Sekunde: Was die Unterlagen zeigen sollten

Bei dieser Rotzeit liegt die Ampel deutlich länger als eine Sekunde auf Rot. Für die Grundsanktion gibt es oberhalb der Ein-Sekunden-Grenze keine weitere Zehntelsekunden-Staffel. Wichtig bleibt aber, dass Rotzeit und Einfahrt in den geschützten Bereich zuverlässig dokumentiert sind.

Oberhalb einer Sekunde gibt es für die Grundsanktion keine weitere feste Zehntelsekunden-Staffel. Der genaue Wert muss aber weiterhin belastbar dokumentiert sein und zusammen mit den Aufnahmen zeigen, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.

Mehr zur Prüfung von Rotlichtmessungen

Rechtsgrundlagen

Die Regelsätze für Rotlichtverstöße finden sich im Bußgeldkatalog bei den Tatbeständen 132 bis 132.3.2. Die Punktebewertung richtet sich nach Anlage 13 FeV; die besonderen Folgen in der Probezeit ergeben sich aus Anlage 12 FeV und § 2a StVG.

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Häufige Fragen zu 1,5 Sekunden Rotlicht

Im Grundfall beträgt das Bußgeld 200 €, hinzu kommen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Sanktionen.

Ja. Die Rotphase dauerte länger als eine Sekunde und liegt damit im Grundfall im Bereich des qualifizierten Rotlichtverstoßes.

Die Rotzeit liegt zwar über einer Sekunde. Zusätzlich muss aber feststehen, dass das Fahrzeug das Rotlicht tatsächlich missachtet und in den geschützten Bereich eingefahren ist. Ein bloßes Überfahren der Haltelinie mit rechtzeitigem Halt davor ist grundsätzlich nur ein Haltelinienverstoß.

Ja. Verstöße gegen die Regeln an Wechsellichtzeichen gehören zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Wird der Verstoß rechtskräftig und ist die Entscheidung in das Fahreignungsregister einzutragen, greifen beim ersten A-Verstoß die Probezeitmaßnahmen mit Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.