16–20 km/h zu schnell innerorts: 70 € Bußgeld

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51

Wer 16–20 km/h zu schnell innerorts fährt, bleibt mit einem PKW noch unterhalb der Punktegrenze. Es werden 70 € fällig; Punkte oder ein Fahrverbot kommen noch nicht hinzu.

Bußgeld70 €
PunkteKeine
FahrverbotNein

Knapp unter der Punktegrenze

Der entscheidende Sprung liegt direkt hinter diesem Bereich. Bis einschließlich 20 km/h zu viel bleibt es beim Bußgeld, ab 21 km/h kommt erstmals ein Punkt hinzu. Liegt der Vorwurf bei 20 km/h, kann deshalb schon ein kleiner Unterschied bei der Messung relevant werden.

Beispiele bei verschiedenen Tempolimits

Ein paar typische Beispiele zeigen, welche Geschwindigkeit hinter einer Überschreitung von 16–20 km/h steckt: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.

Tempo 30: 46–50 km/h
Tempo 50: 66–70 km/h

Probezeit: noch kein A-Verstoß

Auch in der Probezeit bleibt eine Überschreitung von 16–20 km/h unter der maßgeblichen 21-km/h-Grenze. Die besonderen Maßnahmen wegen eines A-Verstoßes werden durch diesen Geschwindigkeitsverstoß daher noch nicht ausgelöst.

Was bei der Messung wichtig ist

Für die Einordnung zählt der Wert nach dem Toleranzabzug. Gerade an der Grenze zwischen 20 und 21 km/h kann ein einziger km/h darüber entscheiden, ob es beim Bußgeld bleibt oder zusätzlich ein Punkt eingetragen wird.

Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.

Rechtsgrundlagen

Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.

Häufige Fragen zu 16–20 km/h zu schnell innerorts

Nach dem Bußgeldkatalog 2026 beträgt das Bußgeld für einen PKW 70 €. Dazu kommen Keine.

Maßgeblich für die Sanktion ist die nach dem Toleranzabzug verbleibende beziehungsweise vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung.

Nein. Bis einschließlich 20 km/h zu schnell bleibt es bei einem PKW bei einem Bußgeld. Ein Punkt wird erst ab 21 km/h zu schnell eingetragen.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und auf Wunsch das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.