Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51
Wer 16–20 km/h zu schnell außerorts fährt, bleibt mit einem PKW noch unterhalb der Punktegrenze. Es werden 60 € fällig; Punkte oder ein Fahrverbot kommen noch nicht hinzu.
Mobile und stationäre Blitzer sind anfällig für Messfehler und speichern häufig keine Messdaten. Laden Sie Ihren Bescheid gerne in unserem Blitzer-Check hoch und Sie erhalten eine unverbindliche Auswertung zu Ihrer Blitzermessung.
Zum Blitzer-CheckDer entscheidende Sprung liegt direkt hinter diesem Bereich. Bis einschließlich 20 km/h zu viel bleibt es beim Bußgeld, ab 21 km/h kommt erstmals ein Punkt hinzu. Liegt der Vorwurf bei 20 km/h, kann deshalb schon ein kleiner Unterschied bei der Messung relevant werden.
Ein paar typische Beispiele zeigen, welche Geschwindigkeit hinter einer Überschreitung von 16–20 km/h steckt: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.
Auch in der Probezeit bleibt eine Überschreitung von 16–20 km/h unter der maßgeblichen 21-km/h-Grenze. Die besonderen Maßnahmen wegen eines A-Verstoßes werden durch diesen Geschwindigkeitsverstoß daher noch nicht ausgelöst.
Für die Einordnung zählt der Wert nach dem Toleranzabzug. Gerade an der Grenze zwischen 20 und 21 km/h kann ein einziger km/h darüber entscheiden, ob es beim Bußgeld bleibt oder zusätzlich ein Punkt eingetragen wird.
Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.
Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.
Gleicher Bereich innerorts: 16–20 km/h zu schnell innerorts