Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51
Mit 21–25 km/h zu viel außerorts ist die erste Punktestufe erreicht. Für einen PKW stehen 100 € Bußgeld und 1 Punkt an; ein reguläres Fahrverbot folgt aus diesem einzelnen Verstoß noch nicht.
Mobile und stationäre Blitzer sind anfällig für Messfehler und speichern häufig keine Messdaten. Laden Sie Ihren Bescheid gerne in unserem Blitzer-Check hoch und Sie erhalten eine unverbindliche Auswertung zu Ihrer Blitzermessung.
Zum Blitzer-CheckBis 20 km/h zu viel gibt es noch keinen Punkt. Ab 21 km/h ändert sich das. Gleichzeitig ist der Abstand zur nächsten wichtigen Grenze klein: Ab 26 km/h kann ein früherer Tempoverstoß zusätzlich Bedeutung bekommen.
So sieht eine Überschreitung von 21–25 km/h bei typischen Tempolimits aus: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.
In der Probezeit hat diese Überschreitung zusätzliche Folgen. Ab 21 km/h zu schnell handelt es sich um einen A-Verstoß. Wird der Verstoß rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; zugleich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Besonders interessant sind hier die Grenzen bei 21 und 26 km/h. Fällt der vorwerfbare Wert nach dem Toleranzabzug unter 21 km/h, entfällt der Punkt. Ab 26 km/h kann dagegen zusätzlich ein früherer Tempoverstoß wichtig werden.
Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.
Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.
Gleicher Bereich innerorts: 21–25 km/h zu schnell innerorts