21–25 km/h zu schnell außerorts: 100 € Bußgeld und 1 Punkt

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51

Mit 21–25 km/h zu viel außerorts ist die erste Punktestufe erreicht. Für einen PKW stehen 100 € Bußgeld und 1 Punkt an; ein reguläres Fahrverbot folgt aus diesem einzelnen Verstoß noch nicht.

Bußgeld100 €
Punkte1 Punkt
FahrverbotNein

Ab 21 km/h kommt der erste Punkt

Bis 20 km/h zu viel gibt es noch keinen Punkt. Ab 21 km/h ändert sich das. Gleichzeitig ist der Abstand zur nächsten wichtigen Grenze klein: Ab 26 km/h kann ein früherer Tempoverstoß zusätzlich Bedeutung bekommen.

Beispiele bei verschiedenen Tempolimits

So sieht eine Überschreitung von 21–25 km/h bei typischen Tempolimits aus: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.

Tempo 80: 101–105 km/h
Tempo 100: 121–125 km/h
Tempo 120: 141–145 km/h
Tempo 130: 151–155 km/h

Probezeit: jetzt ist es ein A-Verstoß

In der Probezeit hat diese Überschreitung zusätzliche Folgen. Ab 21 km/h zu schnell handelt es sich um einen A-Verstoß. Wird der Verstoß rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; zugleich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Was bei der Messung wichtig ist

Besonders interessant sind hier die Grenzen bei 21 und 26 km/h. Fällt der vorwerfbare Wert nach dem Toleranzabzug unter 21 km/h, entfällt der Punkt. Ab 26 km/h kann dagegen zusätzlich ein früherer Tempoverstoß wichtig werden.

Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.

Rechtsgrundlagen

Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.

Häufige Fragen zu 21–25 km/h zu schnell außerorts

Nach dem Bußgeldkatalog 2026 beträgt das Bußgeld für einen PKW 100 €. Dazu kommen 1 Punkt.

Maßgeblich für die Sanktion ist die nach dem Toleranzabzug verbleibende beziehungsweise vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ja. 21–25 km/h zu schnell außerorts liegen über der 21-km/h-Grenze. Wird der Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, wird er in der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) bewertet.

Ab 21 km/h zu schnell wird bei einem PKW erstmals ein Punkt eingetragen. In der Probezeit gilt der Verstoß außerdem als A-Verstoß.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und auf Wunsch das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.