Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51
Bei 26–30 km/h zu viel außerorts liegen für einen PKW 150 € Bußgeld und 1 Punkt an. Ein reguläres Fahrverbot gehört beim einzelnen Verstoß noch nicht dazu. Besonders wird dieser Bereich durch die 26-km/h-Grenze: Ein früherer vergleichbarer Tempoverstoß kann nun zusätzlich eine Rolle spielen.
Mobile und stationäre Blitzer sind anfällig für Messfehler und speichern häufig keine Messdaten. Laden Sie Ihren Bescheid gerne in unserem Blitzer-Check hoch und Sie erhalten eine unverbindliche Auswertung zu Ihrer Blitzermessung.
Zum Blitzer-CheckBis 25 km/h zu viel spielt ein früherer Tempoverstoß für die Wiederholungstäterregel noch keine Rolle. Ab 26 km/h ändert sich das. Deshalb kann in diesem Bereich neben der aktuellen Messung auch wichtig werden, ob es schon einen entsprechenden früheren Verstoß gab.
Was 26–30 km/h zu viel praktisch bedeuten, zeigen diese Beispiele: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.
Für Fahranfänger bleibt es nicht bei Bußgeld und Punkt. Weil die Überschreitung über 21 km/h liegt, handelt es sich um einen A-Verstoß. Nach Rechtskraft ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Liegt der Vorwurf bei 26 km/h oder nur knapp darüber, sollte klar sein, wie sich der Wert nach dem Toleranzabzug ergibt. Denn genau an dieser Grenze kann die Wiederholungstäterregel relevant werden. Oberhalb von 30 km/h steigt außerorts zunächst das Bußgeld; ein reguläres Fahrverbot beginnt erst ab 41 km/h.
Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.
Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.
Gleicher Bereich innerorts: 26–30 km/h zu schnell innerorts