26–30 km/h zu schnell außerorts: 150 € Bußgeld und 1 Punkt

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51

Bei 26–30 km/h zu viel außerorts liegen für einen PKW 150 € Bußgeld und 1 Punkt an. Ein reguläres Fahrverbot gehört beim einzelnen Verstoß noch nicht dazu. Besonders wird dieser Bereich durch die 26-km/h-Grenze: Ein früherer vergleichbarer Tempoverstoß kann nun zusätzlich eine Rolle spielen.

Bußgeld150 €
Punkte1 Punkt
Fahrverbot1 Monat*
* Was bedeutet das Fahrverbot mit Sternchen? Der Monat Fahrverbot folgt nicht automatisch aus diesem einzelnen Verstoß. Er wird in der Regel relevant, wenn bereits wegen mindestens 26 km/h zu schnell rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird.

Ein früherer Tempoverstoß kann jetzt wichtig werden

Bis 25 km/h zu viel spielt ein früherer Tempoverstoß für die Wiederholungstäterregel noch keine Rolle. Ab 26 km/h ändert sich das. Deshalb kann in diesem Bereich neben der aktuellen Messung auch wichtig werden, ob es schon einen entsprechenden früheren Verstoß gab.

Beispiele bei verschiedenen Tempolimits

Was 26–30 km/h zu viel praktisch bedeuten, zeigen diese Beispiele: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.

Tempo 80: 106–110 km/h
Tempo 100: 126–130 km/h
Tempo 120: 146–150 km/h
Tempo 130: 156–160 km/h

In der Probezeit kommen weitere Folgen hinzu

Für Fahranfänger bleibt es nicht bei Bußgeld und Punkt. Weil die Überschreitung über 21 km/h liegt, handelt es sich um einen A-Verstoß. Nach Rechtskraft ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Was bei der Messung wichtig ist

Liegt der Vorwurf bei 26 km/h oder nur knapp darüber, sollte klar sein, wie sich der Wert nach dem Toleranzabzug ergibt. Denn genau an dieser Grenze kann die Wiederholungstäterregel relevant werden. Oberhalb von 30 km/h steigt außerorts zunächst das Bußgeld; ein reguläres Fahrverbot beginnt erst ab 41 km/h.

Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.

Rechtsgrundlagen

Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.

Häufige Fragen zu 26–30 km/h zu schnell außerorts

Nach dem Bußgeldkatalog 2026 beträgt das Bußgeld für einen PKW 150 €. Dazu kommen 1 Punkt; ein einmonatiges Fahrverbot kann bei Vorliegen der Wiederholungstäterregel hinzukommen.

Maßgeblich für die Sanktion ist die nach dem Toleranzabzug verbleibende beziehungsweise vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ja. 26–30 km/h zu schnell außerorts liegen über der 21-km/h-Grenze. Wird der Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, wird er in der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) bewertet.

Nein. Beim einzelnen Verstoß ist kein reguläres Fahrverbot vorgesehen. Ein Monat Fahrverbot kann hinzukommen, wenn die Voraussetzungen der Wiederholungstäterregel erfüllt sind.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und auf Wunsch das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.