31–40 km/h zu schnell außerorts: 200 € Bußgeld und 1 Punkt

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51

Außerorts bleiben 31–40 km/h zu viel bei einem PKW noch ohne reguläres Fahrverbot. Das Bußgeld beträgt 200 €, hinzu kommt 1 Punkt.

Bußgeld200 €
Punkte1 Punkt
Fahrverbot1 Monat*
* Was bedeutet das Fahrverbot mit Sternchen? Der Monat Fahrverbot folgt nicht automatisch aus diesem einzelnen Verstoß. Er wird in der Regel relevant, wenn bereits wegen mindestens 26 km/h zu schnell rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird.

Außerorts bleibt es noch ohne Regelfahrverbot

Der nächste deutliche Sprung folgt erst bei 41 km/h zu viel. Dann werden aus einem Punkt zwei Punkte und zusätzlich kommt ein reguläres Fahrverbot hinzu. Bis einschließlich 40 km/h bleibt es beim einzelnen Verstoß ohne dieses Fahrverbot.

Beispiele bei verschiedenen Tempolimits

Bei typischen Tempolimits entspricht der Bereich zum Beispiel folgenden Geschwindigkeiten: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.

Tempo 80: 111–120 km/h
Tempo 100: 131–140 km/h
Tempo 120: 151–160 km/h
Tempo 130: 161–170 km/h

Auch in der Probezeit bleibt es nicht beim Bußgeld

Da die Überschreitung über 21 km/h liegt, handelt es sich in der Probezeit um einen A-Verstoß. Nach Rechtskraft ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Was bei der Messung wichtig ist

Wer am oberen Ende des Bereichs liegt, sollte deshalb vor allem den Messwert nach Toleranzabzug im Blick haben. Rund um die nächste Grenze ändern sich Punkte und Fahrverbot deutlich.

Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.

Rechtsgrundlagen

Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.

Häufige Fragen zu 31–40 km/h zu schnell außerorts

Nach dem Bußgeldkatalog 2026 beträgt das Bußgeld für einen PKW 200 €. Dazu kommen 1 Punkt; ein einmonatiges Fahrverbot kann bei Vorliegen der Wiederholungstäterregel hinzukommen.

Maßgeblich für die Sanktion ist die nach dem Toleranzabzug verbleibende beziehungsweise vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ja. 31–40 km/h zu schnell außerorts liegen über der 21-km/h-Grenze. Wird der Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, wird er in der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) bewertet.

Außerorts folgt aus diesem einzelnen Verstoß noch kein reguläres Fahrverbot. Das ändert sich ab 41 km/h zu schnell.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und auf Wunsch das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.