Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51
Bei 41–50 km/h zu viel außerorts geht es nicht mehr nur um ein höheres Bußgeld. Für einen PKW fallen 320 € an, außerdem werden 2 Punkte eingetragen und ein Fahrverbot von 1 Monat kommt hinzu.
Mobile und stationäre Blitzer sind anfällig für Messfehler und speichern häufig keine Messdaten. Laden Sie Ihren Bescheid gerne in unserem Blitzer-Check hoch und Sie erhalten eine unverbindliche Auswertung zu Ihrer Blitzermessung.
Zum Blitzer-CheckAußerorts liegt hier eine echte Grenze: Bis 40 km/h zu viel gibt es noch kein reguläres Fahrverbot, ab 41 km/h schon. Gleichzeitig steigt die Bewertung von einem auf zwei Punkte.
Zur Einordnung ein paar Beispiele mit typischen Tempolimits: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.
Für Fahranfänger kommen zu Bußgeld, Punkten und Fahrverbot noch die Folgen eines A-Verstoßes hinzu. Nach Rechtskraft ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Liegt der Vorwurf knapp um 41 km/h, sollten Messwert und Toleranzabzug genau nachvollziehbar sein. An dieser Grenze ändern sich gleich mehrere Folgen auf einmal.
Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.
Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.
Gleicher Bereich innerorts: 41–50 km/h zu schnell innerorts