41–50 km/h zu schnell außerorts: 320 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51

Bei 41–50 km/h zu viel außerorts geht es nicht mehr nur um ein höheres Bußgeld. Für einen PKW fallen 320 € an, außerdem werden 2 Punkte eingetragen und ein Fahrverbot von 1 Monat kommt hinzu.

Bußgeld320 €
Punkte2 Punkte
Fahrverbot1 Monat

Ab 41 km/h kommt außerorts das Fahrverbot dazu

Außerorts liegt hier eine echte Grenze: Bis 40 km/h zu viel gibt es noch kein reguläres Fahrverbot, ab 41 km/h schon. Gleichzeitig steigt die Bewertung von einem auf zwei Punkte.

Beispiele bei verschiedenen Tempolimits

Zur Einordnung ein paar Beispiele mit typischen Tempolimits: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.

Tempo 80: 121–130 km/h
Tempo 100: 141–150 km/h
Tempo 120: 161–170 km/h
Tempo 130: 171–180 km/h

Probezeit: zusätzlich A-Verstoß

Für Fahranfänger kommen zu Bußgeld, Punkten und Fahrverbot noch die Folgen eines A-Verstoßes hinzu. Nach Rechtskraft ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Was bei der Messung wichtig ist

Liegt der Vorwurf knapp um 41 km/h, sollten Messwert und Toleranzabzug genau nachvollziehbar sein. An dieser Grenze ändern sich gleich mehrere Folgen auf einmal.

Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.

Rechtsgrundlagen

Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.

Häufige Fragen zu 41–50 km/h zu schnell außerorts

Nach dem Bußgeldkatalog 2026 beträgt das Bußgeld für einen PKW 320 €. Dazu kommen 2 Punkte und 1 Monat Regelfahrverbot.

Maßgeblich für die Sanktion ist die nach dem Toleranzabzug verbleibende beziehungsweise vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ja. 41–50 km/h zu schnell außerorts liegen über der 21-km/h-Grenze. Wird der Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, wird er in der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) bewertet.

Ja. Für einen PKW ist in diesem Bereich ein reguläres Fahrverbot von 1 Monat vorgesehen.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und auf Wunsch das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.