51–60 km/h zu schnell außerorts: 480 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51

Bei 51–60 km/h zu viel außerorts sind die Folgen bereits erheblich. Für einen PKW sind 480 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vorgesehen.

Bußgeld480 €
Punkte2 Punkte
Fahrverbot1 Monat

Außerorts bleibt es bei einem Monat Fahrverbot

Außerorts sind in diesem Bereich zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Erst ab 61 km/h zu viel verlängert sich das Fahrverbot auf zwei Monate.

Beispiele bei verschiedenen Tempolimits

So wirkt sich dieser Bereich bei typischen Tempolimits aus: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.

Tempo 80: 131–140 km/h
Tempo 100: 151–160 km/h
Tempo 120: 171–180 km/h
Tempo 130: 181–190 km/h

Probezeit: zusätzlich A-Verstoß

Auch hier handelt es sich in der Probezeit um einen A-Verstoß. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Was bei der Messung wichtig ist

Bei einem bereits vorgesehenen Fahrverbot sollte die Messung nicht nur anhand des Endwerts betrachtet werden. Messprotokoll, Toleranzabzug, Messgerät und Fahrerzuordnung können für die Einordnung des konkreten Falls wichtig sein.

Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.

Rechtsgrundlagen

Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.

Häufige Fragen zu 51–60 km/h zu schnell außerorts

Nach dem Bußgeldkatalog 2026 beträgt das Bußgeld für einen PKW 480 €. Dazu kommen 2 Punkte und 1 Monat Regelfahrverbot.

Maßgeblich für die Sanktion ist die nach dem Toleranzabzug verbleibende beziehungsweise vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ja. 51–60 km/h zu schnell außerorts liegen über der 21-km/h-Grenze. Wird der Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, wird er in der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) bewertet.

Für einen PKW ist in diesem Bereich ein reguläres Fahrverbot von 1 Monat vorgesehen.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und auf Wunsch das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.