Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51
Bei 51–60 km/h zu viel außerorts sind die Folgen bereits erheblich. Für einen PKW sind 480 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vorgesehen.
Mobile und stationäre Blitzer sind anfällig für Messfehler und speichern häufig keine Messdaten. Laden Sie Ihren Bescheid gerne in unserem Blitzer-Check hoch und Sie erhalten eine unverbindliche Auswertung zu Ihrer Blitzermessung.
Zum Blitzer-CheckAußerorts sind in diesem Bereich zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Erst ab 61 km/h zu viel verlängert sich das Fahrverbot auf zwei Monate.
So wirkt sich dieser Bereich bei typischen Tempolimits aus: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.
Auch hier handelt es sich in der Probezeit um einen A-Verstoß. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Bei einem bereits vorgesehenen Fahrverbot sollte die Messung nicht nur anhand des Endwerts betrachtet werden. Messprotokoll, Toleranzabzug, Messgerät und Fahrerzuordnung können für die Einordnung des konkreten Falls wichtig sein.
Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.
Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.
Gleicher Bereich innerorts: 51–60 km/h zu schnell innerorts