51–60 km/h zu schnell innerorts: 560 € Bußgeld, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51

Bei 51–60 km/h zu viel innerorts sind die Folgen bereits erheblich. Für einen PKW sind 560 € Bußgeld, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot vorgesehen.

Bußgeld560 €
Punkte2 Punkte
Fahrverbot2 Monate

Innerorts steigt das Fahrverbot auf zwei Monate

In der vorherigen Stufe ist innerorts noch ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Ab 51 km/h zu viel sind es zwei Monate. Damit verschärft sich vor allem die Dauer des Fahrverbots deutlich.

Beispiele bei verschiedenen Tempolimits

So wirkt sich dieser Bereich bei typischen Tempolimits aus: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.

Tempo 30: 81–90 km/h
Tempo 50: 101–110 km/h

Probezeit: zusätzlich A-Verstoß

Auch hier handelt es sich in der Probezeit um einen A-Verstoß. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Was bei der Messung wichtig ist

Bei einem bereits vorgesehenen Fahrverbot sollte die Messung nicht nur anhand des Endwerts betrachtet werden. Messprotokoll, Toleranzabzug, Messgerät und Fahrerzuordnung können für die Einordnung des konkreten Falls wichtig sein.

Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.

Rechtsgrundlagen

Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.

Häufige Fragen zu 51–60 km/h zu schnell innerorts

Nach dem Bußgeldkatalog 2026 beträgt das Bußgeld für einen PKW 560 €. Dazu kommen 2 Punkte und 2 Monate Regelfahrverbot.

Maßgeblich für die Sanktion ist die nach dem Toleranzabzug verbleibende beziehungsweise vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ja. 51–60 km/h zu schnell innerorts liegen über der 21-km/h-Grenze. Wird der Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, wird er in der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) bewertet.

Für einen PKW ist in diesem Bereich ein reguläres Fahrverbot von 2 Monate vorgesehen.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und auf Wunsch das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.