41–50 km/h zu schnell innerorts: 400 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51

Bei 41–50 km/h zu viel innerorts geht es nicht mehr nur um ein höheres Bußgeld. Für einen PKW fallen 400 € an, außerdem werden 2 Punkte eingetragen und ein Fahrverbot von 1 Monat kommt hinzu.

Bußgeld400 €
Punkte2 Punkte
Fahrverbot1 Monat

Innerorts bleibt es beim Fahrverbot, das Bußgeld steigt

Innerorts besteht das reguläre Fahrverbot schon seit der vorherigen Geschwindigkeitsgruppe. Zwischen 41 und 50 km/h zu viel wird vor allem das Bußgeld höher; zwei Punkte und der Monat Fahrverbot bleiben bestehen.

Beispiele bei verschiedenen Tempolimits

Zur Einordnung ein paar Beispiele mit typischen Tempolimits: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.

Tempo 30: 71–80 km/h
Tempo 50: 91–100 km/h

Probezeit: zusätzlich A-Verstoß

Für Fahranfänger kommen zu Bußgeld, Punkten und Fahrverbot noch die Folgen eines A-Verstoßes hinzu. Nach Rechtskraft ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Was bei der Messung wichtig ist

Weil bereits der einzelne Verstoß zwei Punkte und ein Fahrverbot auslöst, lohnt ein genauer Blick auf die Messung besonders. Neben Messwert und Toleranz kann auch die Fahrerzuordnung eine Rolle spielen.

Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.

Rechtsgrundlagen

Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.

Häufige Fragen zu 41–50 km/h zu schnell innerorts

Nach dem Bußgeldkatalog 2026 beträgt das Bußgeld für einen PKW 400 €. Dazu kommen 2 Punkte und 1 Monat Regelfahrverbot.

Maßgeblich für die Sanktion ist die nach dem Toleranzabzug verbleibende beziehungsweise vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ja. 41–50 km/h zu schnell innerorts liegen über der 21-km/h-Grenze. Wird der Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, wird er in der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) bewertet.

Ja. Für einen PKW ist in diesem Bereich ein reguläres Fahrverbot von 1 Monat vorgesehen.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und auf Wunsch das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.