Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51
Bei 41–50 km/h zu viel innerorts geht es nicht mehr nur um ein höheres Bußgeld. Für einen PKW fallen 400 € an, außerdem werden 2 Punkte eingetragen und ein Fahrverbot von 1 Monat kommt hinzu.
Mobile und stationäre Blitzer sind anfällig für Messfehler und speichern häufig keine Messdaten. Laden Sie Ihren Bescheid gerne in unserem Blitzer-Check hoch und Sie erhalten eine unverbindliche Auswertung zu Ihrer Blitzermessung.
Zum Blitzer-CheckInnerorts besteht das reguläre Fahrverbot schon seit der vorherigen Geschwindigkeitsgruppe. Zwischen 41 und 50 km/h zu viel wird vor allem das Bußgeld höher; zwei Punkte und der Monat Fahrverbot bleiben bestehen.
Zur Einordnung ein paar Beispiele mit typischen Tempolimits: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.
Für Fahranfänger kommen zu Bußgeld, Punkten und Fahrverbot noch die Folgen eines A-Verstoßes hinzu. Nach Rechtskraft ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Weil bereits der einzelne Verstoß zwei Punkte und ein Fahrverbot auslöst, lohnt ein genauer Blick auf die Messung besonders. Neben Messwert und Toleranz kann auch die Fahrerzuordnung eine Rolle spielen.
Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.
Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.
Gleicher Bereich außerorts: 41–50 km/h zu schnell außerorts