61–70 km/h zu schnell außerorts: 600 € Bußgeld, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 16.09.2026, 07:51

Eine Überschreitung von 61–70 km/h außerorts gehört bereits zu den schweren Tempoverstößen. Bei einem PKW sind 600 € Bußgeld, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot vorgesehen.

Bußgeld600 €
Punkte2 Punkte
Fahrverbot2 Monate

Außerorts sind zwei Monate Fahrverbot vorgesehen

Außerorts liegt das reguläre Fahrverbot in diesem Bereich bei zwei Monaten. Erst bei mehr als 70 km/h zu viel erhöht es sich auf drei Monate.

Beispiele bei verschiedenen Tempolimits

Ein paar Beispiele zeigen, welche Geschwindigkeiten damit gemeint sind: Maßgeblich ist jeweils die Geschwindigkeit, die nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird.

Tempo 80: 141–150 km/h
Tempo 100: 161–170 km/h
Tempo 120: 181–190 km/h
Tempo 130: 191–200 km/h

Probezeit: zusätzlich A-Verstoß

Für Fahranfänger gilt der Verstoß als A-Verstoß. Nach Rechtskraft ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Was bei der Messung wichtig ist

Bei einer Überschreitung in dieser Höhe sind die Folgen bereits erheblich. Für die Prüfung können deshalb neben Messwert und Toleranz auch Messprotokoll, Fahreridentifizierung und die konkreten Angaben im Bußgeldbescheid wichtig sein.

Für die Sanktion zählt die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wie dieser berechnet wird, erklären wir ausführlicher im Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.

Rechtsgrundlagen

Wer die Regelungen im Wortlaut nachlesen möchte, findet die Bußgelder und Regelfahrverbote in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 FeV; die Wiederholungstäterregel ab 26 km/h steht in § 4 Abs. 2 BKatV.

Häufige Fragen zu 61–70 km/h zu schnell außerorts

Nach dem Bußgeldkatalog 2026 beträgt das Bußgeld für einen PKW 600 €. Dazu kommen 2 Punkte und 2 Monate Regelfahrverbot.

Maßgeblich für die Sanktion ist die nach dem Toleranzabzug verbleibende beziehungsweise vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ja. 61–70 km/h zu schnell außerorts liegen über der 21-km/h-Grenze. Wird der Verstoß rechtskräftig und in das Fahreignungsregister eingetragen, wird er in der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) bewertet.

Für einen PKW sind 600 € Bußgeld, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot vorgesehen.

Ja. Über den Blitzer-Check können Sie die Angaben zu Ihrem Fall und auf Wunsch das Schreiben der Bußgeldstelle übermitteln und eine unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.