Blitzer-App während der Fahrt: Bußgeld, Punkt & Rechtslage 2026

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 19.10.2026

Radar- und Blitzerwarnfunktionen fallen unter ein eigenes Verbot. Wer als Fahrer eine entsprechende Warnfunktion während der Fahrt nutzt, riskiert nach dem Bußgeldkatalog 75 Euro und einen Punkt. Auch die bewusste Nutzung einer Warn-App auf dem Smartphone eines Mitfahrers kann problematisch sein.

Handynutzung im Straßenverkehr
Bußgeld75 €
Punkte1 Punkt
Rechtsgrundlage§ 23 Abs. 1c StVO

Bußgeld und Folgen im Überblick

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Verbotene Blitzer-/Radarwarnfunktion genutzt75 €1–

Was verbietet § 23 Abs. 1c StVO?

Fahrzeugführende dürfen technische Geräte nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, wenn diese dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei Geräten mit mehreren Funktionen, etwa Smartphones, dürfen die entsprechenden Warnfunktionen nicht verwendet werden.

Der Tatbestand unterscheidet sich damit vom klassischen Handyverstoß nach § 23 Abs. 1a StVO. Bei der Blitzer-App geht es speziell um die Warnfunktion vor Verkehrsüberwachung.

Was gilt, wenn der Beifahrer die Blitzer-App nutzt?

Das OLG Karlsruhe hat 2023 entschieden, dass auch die Nutzung einer auf dem Smartphone eines anderen Fahrzeuginsassen aktivierten Blitzer-App erfasst sein kann, wenn der Fahrer die Warnfunktion mit Billigung bewusst für sich nutzt.

Entscheidend ist daher nicht allein, wem das Smartphone gehört. Maßgeblich ist, ob der Fahrer sich die Warnfunktion zunutze macht.

Welche Punkte sind bei einem Blitzer-App-Vorwurf wichtig?

Für die Prüfung ist relevant, welche App oder Gerätefunktion konkret aktiv war, wer sie bedient hat und welche Feststellungen die Polizei zum Wissen und Verhalten des Fahrers getroffen hat. Der bloße Besitz eines Smartphones mit installierter App ist nicht dasselbe wie die verbotene Nutzung der Warnfunktion.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung mit Einspruch angegriffen werden.

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Häufige Fragen

Der Bußgeldkatalog sieht für den Verstoß nach § 23 Abs. 1c StVO 75 Euro vor. Der Tatbestand wird außerdem mit einem Punkt bewertet.

Für den Fahrer kann auch die Warn-App eines Beifahrers relevant werden, wenn er sich deren Warnfunktion bewusst zunutze macht. Das hat das OLG Karlsruhe 2023 bestätigt.

Bei einem Smartphone mit mehreren Funktionen verbietet § 23 Abs. 1c StVO die Verwendung der entsprechenden Warnfunktion. Für die Ahndung kommt es auf den konkreten Sachverhalt an.

Rechtsgrundlagen & Quellen