Bußgeld und Folgen im Überblick
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Verbotene Blitzer-/Radarwarnfunktion genutzt | 75 € | 1 | – |
Handyverstoß kostenlos prüfen
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Laden Sie das Schreiben im Blitzer-Check hoch und lassen Sie Tatvorwurf und Beweislage unverbindlich prüfen.
Was verbietet § 23 Abs. 1c StVO?
Fahrzeugführende dürfen technische Geräte nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, wenn diese dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei Geräten mit mehreren Funktionen, etwa Smartphones, dürfen die entsprechenden Warnfunktionen nicht verwendet werden.
Der Tatbestand unterscheidet sich damit vom klassischen Handyverstoß nach § 23 Abs. 1a StVO. Bei der Blitzer-App geht es speziell um die Warnfunktion vor Verkehrsüberwachung.
Was gilt, wenn der Beifahrer die Blitzer-App nutzt?
Das OLG Karlsruhe hat 2023 entschieden, dass auch die Nutzung einer auf dem Smartphone eines anderen Fahrzeuginsassen aktivierten Blitzer-App erfasst sein kann, wenn der Fahrer die Warnfunktion mit Billigung bewusst für sich nutzt.
Entscheidend ist daher nicht allein, wem das Smartphone gehört. Maßgeblich ist, ob der Fahrer sich die Warnfunktion zunutze macht.
Welche Punkte sind bei einem Blitzer-App-Vorwurf wichtig?
Für die Prüfung ist relevant, welche App oder Gerätefunktion konkret aktiv war, wer sie bedient hat und welche Feststellungen die Polizei zum Wissen und Verhalten des Fahrers getroffen hat. Der bloße Besitz eines Smartphones mit installierter App ist nicht dasselbe wie die verbotene Nutzung der Warnfunktion.
Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung mit Einspruch angegriffen werden.
