Bußgeld und Folgen im Überblick
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy rechtswidrig benutzt | 100 € | 1 | – |
| Mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| Mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
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Rote Ampel: Entscheidend ist der vollständig ausgeschaltete Motor
§ 23 Abs. 1b StVO nimmt ein stehendes Kraftfahrzeug nur dann vom Nutzungsverbot aus, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Das gilt auch während einer Rotphase. Läuft der Motor weiter, bleibt das Verbot grundsätzlich bestehen.
Besonders wichtig ist die gesetzliche Klarstellung zur Start-Stopp-Automatik: Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Verbrennungsmotors oder das bloße Ruhen eines elektrischen Antriebs gilt nicht als vollständiges Ausschalten in diesem Sinne.
Was gilt für ein Handy in der Halterung?
Ein fest angebrachtes Smartphone darf grundsätzlich genutzt werden, wenn es dafür weder aufgenommen noch gehalten wird und die weiteren Anforderungen des § 23 Abs. 1a StVO eingehalten werden. Erlaubt sind insbesondere Sprachsteuerung und Vorlesefunktion sowie nur kurze, den Umständen angepasste Blickzuwendungen.
Das gilt auch an der Ampel: Eine Halterung ist kein Freibrief für längeres Tippen oder Lesen. Maßgeblich bleibt, wie das Gerät konkret benutzt wurde.
Wie wird ein Handyverstoß an der Ampel bewiesen?
In Betracht kommen insbesondere Beobachtungen von Polizeibeamten, Fotos oder Videoaufnahmen. Im Einzelfall kann entscheidend sein, ob der Motor tatsächlich vollständig ausgeschaltet war, welche Handlung beobachtet wurde und ob das Gerät aufgenommen oder gehalten wurde.
Bei einem Bußgeldbescheid sollte deshalb der konkrete Tatvorwurf mit den Beweismitteln abgeglichen werden.
