Bußgeld und Folgen im Überblick
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Handyverstoß im Kfz | 100 € | 1 | – |
| Mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| Mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
Handyverstoß kostenlos prüfen
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Laden Sie das Schreiben im Blitzer-Check hoch und lassen Sie Tatvorwurf und Beweislage unverbindlich prüfen.
Warum ist Handy am Steuer in der Probezeit ein A-Verstoß?
Verstöße gegen § 23 Abs. 1a StVO gehören nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Wird der Handyverstoß rechtskräftig und ist die Entscheidung im Fahreignungsregister zu speichern, kann die Fahrerlaubnisbehörde deshalb die besonderen Probezeitmaßnahmen nach § 2a StVG einleiten.
Beim ersten einschlägigen A-Verstoß ordnet die Behörde grundsätzlich die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Aus einer ursprünglich zweijährigen Probezeit werden damit regelmäßig vier Jahre.
- 1. schwerwiegender Verstoß: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
- weiterer schwerwiegender Verstoß nach dem Seminar: schriftliche Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
- erneuter schwerwiegender Verstoß nach Ablauf der gesetzlichen Frist: Entziehung der Fahrerlaubnis möglich
Was sollte bei einem Handyverstoß in der Probezeit geprüft werden?
Gerade in der Probezeit sollte nicht nur auf den Bußgeldbetrag geschaut werden. Maßgeblich ist, ob eine verbotene Benutzung eines elektronischen Geräts sicher nachgewiesen werden kann. Das bloße Halten eines Geräts reicht nach der Rechtsprechung nicht automatisch aus; hinzukommen muss eine Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO.
Je nach Fall kommen als Beweismittel insbesondere Polizeibeobachtungen, Fotos oder Videoaufnahmen in Betracht. Relevant sind Blickwinkel, Beobachtungsdauer, erkennbare Nutzungshandlung und die eindeutige Fahrerzuordnung.
Einspruch gegen den Handyverstoß in der Probezeit
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den Beweismitteln und den möglichen Folgen ab. Wegen der zusätzlichen Probezeitmaßnahmen kann eine frühzeitige Prüfung besonders wichtig sein.
Über den Blitzer-Check können Sie den Tatvorwurf und Ihr Schreiben kostenlos zur Ersteinschätzung übermitteln.
