Handy am Steuer in der Probezeit: A-Verstoß, Punkt & weitere Folgen

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 19.10.2026

Ein rechtswidriger Handyverstoß ist für Fahranfänger besonders folgenreich: Neben dem regulären Bußgeld und dem Punkt kann ein A-Verstoß Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde auslösen. Entscheidend ist, was tatsächlich nachweisbar ist und ob die Entscheidung rechtskräftig wird.

Handynutzung im Straßenverkehr
Regelsatz100 €
Punkte1 Punkt
ProbezeitA-Verstoß

Bußgeld und Folgen im Überblick

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Einfacher Handyverstoß im Kfz100 €1–
Mit Gefährdung150 €21 Monat
Mit Sachbeschädigung200 €21 Monat

Warum ist Handy am Steuer in der Probezeit ein A-Verstoß?

Verstöße gegen § 23 Abs. 1a StVO gehören nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Wird der Handyverstoß rechtskräftig und ist die Entscheidung im Fahreignungsregister zu speichern, kann die Fahrerlaubnisbehörde deshalb die besonderen Probezeitmaßnahmen nach § 2a StVG einleiten.

Beim ersten einschlägigen A-Verstoß ordnet die Behörde grundsätzlich die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Aus einer ursprünglich zweijährigen Probezeit werden damit regelmäßig vier Jahre.

  • 1. schwerwiegender Verstoß: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
  • weiterer schwerwiegender Verstoß nach dem Seminar: schriftliche Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
  • erneuter schwerwiegender Verstoß nach Ablauf der gesetzlichen Frist: Entziehung der Fahrerlaubnis möglich

Was sollte bei einem Handyverstoß in der Probezeit geprüft werden?

Gerade in der Probezeit sollte nicht nur auf den Bußgeldbetrag geschaut werden. Maßgeblich ist, ob eine verbotene Benutzung eines elektronischen Geräts sicher nachgewiesen werden kann. Das bloße Halten eines Geräts reicht nach der Rechtsprechung nicht automatisch aus; hinzukommen muss eine Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO.

Je nach Fall kommen als Beweismittel insbesondere Polizeibeobachtungen, Fotos oder Videoaufnahmen in Betracht. Relevant sind Blickwinkel, Beobachtungsdauer, erkennbare Nutzungshandlung und die eindeutige Fahrerzuordnung.

Einspruch gegen den Handyverstoß in der Probezeit

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den Beweismitteln und den möglichen Folgen ab. Wegen der zusätzlichen Probezeitmaßnahmen kann eine frühzeitige Prüfung besonders wichtig sein.

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Häufige Fragen

Ein rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO gehört nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Für die Probezeitmaßnahmen kommt es auf die rechtskräftige und eintragungspflichtige Entscheidung an.

Die Probezeit verlängert sich nach § 2a StVG um zwei Jahre, wenn wegen des ersten einschlägigen schwerwiegenden Verstoßes die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird.

Ja. Nach § 67 OWiG beträgt die Einspruchsfrist grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides.

Rechtsgrundlagen & Quellen