Handy am Steuer mit Gefährdung: 150 Euro, 2 Punkte & Fahrverbot

Stand: Bußgeldkatalog 2026 · geprüft am 19.10.2026

Wird aus der verbotenen Handynutzung eine konkrete Gefährdung, verschärfen sich die Rechtsfolgen deutlich. Der Bußgeldkatalog sieht 150 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.

Handynutzung im Straßenverkehr
Bußgeld150 €
Punkte2 Punkte
Fahrverbot1 Monat

Bußgeld und Folgen im Überblick

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handyverstoß mit Gefährdung150 €21 Monat

Wann liegt eine Gefährdung vor?

Die verschärfte Sanktion setzt mehr voraus als die abstrakte Ablenkungsgefahr des Handyverstoßes. Der Tatvorwurf muss eine konkrete Gefährdung enthalten. Deshalb sollte genau geprüft werden, welche Verkehrssituation die Behörde beschreibt und worauf sie diese Bewertung stützt.

Die Beweismittel können neben der eigentlichen Handynutzung etwa Zeugenaussagen, Videoaufnahmen oder Unfall- beziehungsweise Einsatzdokumentationen umfassen.

Warum ist die Prüfung hier besonders wichtig?

Mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot sind die Folgen deutlich schwerer als beim einfachen Handyverstoß. In der Probezeit kann zusätzlich die Einordnung als schwerwiegender Verstoß relevant werden.

Entscheidend sind sowohl die verbotene Benutzung als auch die konkrete Gefährdung. Beide Elemente müssen im Verfahren tragfähig festgestellt werden.

Einspruch bei drohendem Fahrverbot

Gegen den Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich die Zwei-Wochen-Frist des § 67 OWiG. Bei einem drohenden Fahrverbot ist eine zeitnahe Prüfung der Aktenlage besonders sinnvoll.

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Häufige Fragen

Der Bußgeldkatalog sieht 150 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat vor.

Nein. Für den verschärften Tatbestand muss eine konkrete Gefährdung hinzukommen; die allgemeine Ablenkungsgefahr allein genügt dafür nicht.

Ja. Gegen den Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Rechtsgrundlagen & Quellen